Kleine Anfrage: Umsetzung der europäischen Vorgaben Kohlekraftwerksemissionen

Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Badum, Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Dr. Bettina Hoffmann, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Christian Kühn (Tübingen), Stephan Kühn (Dresden), Markus Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Umsetzung der europäischen Vorgaben zur besten verfügbaren Technik bei Kohlekraftwerken und anderen Großfeuerungsanlagen

 

Am 17. August 2017 wurde im EU-Amtsblatt das überarbeitete Dokument für Großfeuerungsanlagen (LCP BREF) veröffentlicht und die mit den besten verfügbaren Techniken assoziierten Emissionswerte-Bandbreiten festgelegt (BAT-AELs). Diese BAT-AELs sind seitdem Grundlage für künftige nationale Emissionsgrenzwerte für Feuerungsanlagen ab 50 MWth in Industrie und Energiewirtschaft. Die EU-Mitgliedstaaten sind in der Folge gemäß Art. 15 Abs. 3 IED verpflichtet, Emissionsgrenzwerte festzulegen, mit denen sichergestellt ist, dass die BAT-AELs nicht überschritten werden. Nur ausnahmsweise können dann noch Abweichungen von den BAT-AELs zugelassen werden.

 

Gemäß § 7 Abs. (1 a) Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) obliegt es der Bundesregierung, innerhalb eines Jahres nach Veröffentlichung eine Überprüfung und Anpassung der betroffenen Rechtsverordnungen vorzunehmen. Das betrifft in diesem Fall die 13. und die 17. Bundes-Immissionsschutzverordnung  (BImSchV). Außerdem ist geregelt, dass die betreffenden Anlagen die Emissionsgrenzwerte innerhalb von vier Jahren, also spätestens am 16. August 2021, einzuhalten haben.

 

 

Weiterführende Links:

 

Kleine Anfrage-Umsetzung europäischer Vorgaben Kohlekraftwerksemissionen-29.08.18

 

Medienecho

 

Medienecho