Kleine Anfrage: Lokale Maßnahmen in der Klimakrise

Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Badum, Stefan Schmidt, Daniela Wagner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

 

Lokale Maßnahmen in der Klimakrise – Förderung und Reichweite kommunaler Konzepte der Bundesregierung

 

Vorbemerkung der Fragesteller

 

Die Bundesregierung fördert vor dem Hintergrund der Klimakrise in unterschiedlicher Form Maßnahmen auf kommunaler Ebene, beispielsweise im Rahmen der Kommunalrichtlinie, der deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel oder des Marktanreizprogramms MAP. Diese Programme sollen bzw. sollten dazu beitragen, dass Deutschland seine nationalen und europäischen Klimaziele erreicht. Demnach sollten bis 2020 40% der Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 eingespart werden. Obwohl die Bundesregierung die Klimaschutzziele für 2020 aufgeben hat, möchte sie das Ziel „auf jeden Fall“ erreichen (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD. 19. Legislaturperiode, S. 142), die Treibhausgase bis 2030 um 55% und bis 2050 um 80-95% zu reduzieren.

 

Da seitens des Bundes unterschiedliche Förderformen und -ansätze für Klimaschutzprojekte existieren, besteht fortlaufender Klärungsbedarf dazu, welche Fördermöglichkeiten es speziell für Kommunen gibt, welche Förderansätze gegebenenfalls hinzukommen, wer genau förderberechtigt ist, wieviel Fördergeld im Rahmen der Finanzierung durch den Bund fließt und in welchem Umfang diese Mittel abgerufen werden.

 

Weiterführende Links:

Kleine Anfrage-Kommunaler Klimaschutz-05.09.18

 

Kommentierung:

  • Die Fristen sind zu kurz, für Kommunen ist die Beantragung oft nicht praktikabel.

Die Förderlandschaft ist unübersichtlich.

Die Projekte gehören viel mehr verstetigt.

Kommunen müssen guten KlimschutzmanagerInnen Perspektiven bieten können.

Kommunen sind als Verbündete im Klimaschutz unverzichtbar.