Stand: Juni 2026
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sollen gemäß Grundgesetz Artikel 48 Absatz 3 in die Lage versetzt werden, unabhängig ihre Aufgaben zu erfüllen. Daher bekommen sie eine finanzielle Entschädigung (Diät), die sie entsprechend einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes selbst festlegen müssen.
Derzeit beträgt die monatliche Abgeordnetenentschädigung brutto 11.833,47 Euro (Stand: Juli 2025). Sie ist regulär zu versteuern und wird jährlich zum 1. Juli angepasst. Die Anpassung orientiert sich an der durchschnittlichen Lohnentwicklung in Deutschland (Nominallohnindex).
Als Bundestagsabgeordnete erhalte ich kein Weihnachts- und Urlaubsgeld. Werbungskosten kann ich bei der Steuererklärung nicht geltend machen.
Als Altersentschädigung erhalten Bundestagsabgeordnete für jedes Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung bis zu einer Höchstgrenze von 65 Prozent der Abgeordnetenentschädigung. Das Eintrittsalter für die Altersentschädigung ist das gleiche Eintrittsalter wie das der gesetzlichen Rentenversicherung und wird aktuell stufenweise von 65 auf 67 Jahre erhöht. Die Altersentschädigung muss voll versteuert werden.
Weitere Infos zur Abgeordnetenentschädigung findest Du hier.
Zusätzlich zur Abgeordnetenentschädigung erhalte ich als Bundestagsabgeordnete eine monatliche steuerfreie Aufwandspauschale als Teil der Amtsausstattung. Davon muss ich eine Reihe von Ausgaben bezahlen, die zur Ausübung des Mandates anfallen: Miete Wohnung in Berlin, Miete Wahlkreisbüros, Büromaterial im Wahlkreis, weitere Kosten der Wahlkreisbetreuung.
Derzeit beträgt diese monatliche Pauschale 5.467,27 Euro (Stand: Januar 2026). Sie wird jährlich zum 1. Januar an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst.
Reisen unternehme ich wann immer möglich mit der Bahn. Für Reisen mit der Deutschen Bahn im Bundesgebiet wird allen Bundestagsabgeordneten eine Netzkarte zur Verfügung gestellt.
Für mein Mandat als Mitglied des Kreistages Forchheim erhalte ich Entschädigungsleistungen (Sitzungsgeld für Kreistags- und Fraktionssitzungen). Im Jahr 2020 waren das 949,50 Euro.
Weitere Einkünfte habe ich nicht. Persönlich bin ich mit der Ausübung meines Mandats und meinen ehrenamtlichen Tätigkeiten voll ausgelastet und sehe überproportionale Einkünfte aus Nebentätigkeiten kritisch. Die Aufwandsentschädigung und die Kostenpauschale sind aus meiner Sicht ausreichend, um eine unabhängige Abgeordnetentätigkeit sicherzustellen.
Die Wilhelm und Else-Heraeus-Stiftung ist auf Bundestagsabgeordnete zugekommen, um im Rahmen des Programms „Wissenschaft trifft Politik“ den Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und Politik zu fördern und promovierten Physiker:innen einen Einblick in den parlamentarischen Betrieb zu ermöglichen. Ich nehme an diesem Programm teil, denn wissenschaftsbasiertes Arbeiten ist ein Grundpfeiler der bündnisgrünen Klimapolitik und wir alle profitieren davon, wenn mehr Wissenschaftler:innen den Weg in die Politik finden.
Die an dem Programm teilnehmenden Stipendiat:innen erhalten während der Hospitation in meinem Büro von der Stiftung eine Aufwandsentschädigung von monatlich 4.500 Euro. Der Betrag wird direkt an die Stipendiat:innen ausgezahlt. Da sie in meinem Büro mitarbeiten, handelt sich formell um einen geldwerten Vorteil.
Als Bundestagsabgeordnete führe ich 19 Prozent meiner Brutto-Abgeordnetenentschädigung an meine Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab.