Transparenz

Meine Einkünfte

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sollen in die Lage versetzt werden, möglichst effektiv und unabhängig ihre Aufgaben zu erfüllen. Daher bekommen die Parlamentarier:innen eine finanzielle Entschädigung (Diät), die sie entsprechend einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes selbst festlegen und versteuern müssen.

Derzeit betragen die Diäten monatlich brutto 10.323,29 Euro (Stand: Juli 2022). Die monatliche Entschädigung steigt jährlich zum 1. Juli. Grundlage ist die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex, also der durchschnittlichen Lohnentwicklung in Deutschland. Meine Abgeordnetenentschädigung muss ich voll versteuern.

Weihnachts- und Urlaubsgeld erhalten Mitglieder des Deutschen Bundestages nicht und Werbungskosten können bei der Steuererklärung nicht geltend gemacht werden. Dafür gibt es eine steuerfreie Aufwandspauschale als Teil der Amtsausstattung. Diese Pauschale wird jährlich zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst und liegt derzeit bei 4.725,48 Euro monatlich (Stand: Januar 2023). Davon müssen alle Ausgaben bestritten werden, die zur Ausübung des Mandates anfallen: zweiter Wohnsitz in Berlin, Miete Wahlkreisbüro, Büromaterial im Wahlkreis sowie weitere Kosten der Wahlkreisbetreuung.

Als Altersentschädigung erhalten Bundestagsabgeordnete für jedes Jahr der Mitgliedschaft je 2,5 % der Abgeordnetenentschädigung bis zu einer Höchstgrenze von 67,5 %. Auch die Altersentschädigung muss voll versteuert werden.

Weitere Infos zur Abgeordnetenentschädigung gibt es hier.

Hinzu kommen Entschädigungen für meine Tätigkeit als Kreisrätin im Kreistag Forchheim (Sitzungsgeld für Kreistags- und Fraktionssitzungen). Im Jahr 2020 waren das 949,50 Euro.

Weitere Einkünfte habe ich nicht.


Als Mandatsträgerin zahle ich 19% meines Bruttoeinkommens an meine Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.