Kleine Anfrage: Konsequenzen aus der Verfehlung des Klimaschutzziels für 2020

Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Badum, Annalena Baerbock, Ingrid Nestle, Oliver Krischer und der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen

Konsequenzen aus der Verfehlung des Klimaschutzziels für 2020

 

Das Umweltbundesamt geht in seinen aktuellen Zahlen davon aus, dass die Treibhausgasemissionen im Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahr abermals gestiegen sind. So wurden nach Angaben des UBA im Jahr 2016 in Deutschland insgesamt 909,4 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente ausgestoßen.

 

Das waren 2,6 Millionen Tonnen mehr als 2015 und die zweite Steigerung in Folge. Auch für das vergangene Jahr 2017 ist keine Trendwende bei den Emissionen zu erwarten. So geht die AG Energiebilanzen davon aus das Energieverbrauch auch in 2017 leicht angestiegen ist und sieht keine Trendwende bei den Treibhausgasemissionen in Deutschland (siehe Pressemitteilung AG Energiebilanzen Nr. 05|2017).

 

Aufgrund der aktuellen Emissionsentwicklung droht Deutschland damit nicht nur sein selbstgestecktes Ziel einer Treibhausgasminderung von 40 Prozent bis 2020 (bezogen auf 1990) zu verfehlen, sondern auch seinen Anteil am europäischen Minderungsziel für 2020 nicht zu erfüllen, wonach die EU ihre Emissionen bis 2020 bezogen auf 1990 um 20 Prozent senken will.

 

Im europäischen Rahmen hat Deutschland sich dazu verpflichtet seine Emissionen im Nicht-Emissionshandelsbereich um 14 Prozent gegenüber 2005 zu senken. Die derzeit erreichte Senkung beträgt jedoch lediglich rund 6 Prozent. Bei einer Nichterreichung dieses Ziels wäre Deutschland auf die Hilfe andere Mitgliedsstaaten angewiesen und müsste wahrscheinlich Emissionsgutschriften von diesen erwerben.

 

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Kleine Anfrage_Konsequenzen aus der Verfehlung_20.02.18