Erklärt: Das bedeutet das neue GEG für dich

Zusammenfassung zum Gebäude-Energie-Gesetz 2023 – Stand: 26.10.2023

Warum neue Regeln?

  • Ausgangslage: Rund drei Viertel der Heizungen in Deutschland werden mit Gas oder Öl betrieben. Diese Energiequellen werden immer teurer, sind begrenzt verfügbar und kommen zum großen Teil aus dem Ausland. Das Heizen und Kühlen von Gebäuden verursacht rund ein Drittel unserer Treibhausgasemissionen.

  • Folgen: Die Abhängigkeit von Energieimporten macht uns politisch und wirtschaftlich erpressbar. Viel Geld fließt an Energiekonzerne und ins Ausland. Die Folgen der fossilen Energienutzung zerstört unsere Lebensgrundlagen.

  • Darum: Der Umstieg auf erneuerbare Wärme schützt unsere Lebensgrundlagen, macht uns unabhängiger und spart unter dem Strich viel Geld.

Was ist mit meiner bestehenden Heizung?

Meine bestehende Heizung kann ich weiterhin betreiben. Wenn meine Heizung kaputt geht, kann sie weiterhin repariert werden. Bis 31.12.2044 ist kein Tausch vorgeschrieben.

Wie soll der Umstieg ablaufen?

Es geht um den Neueinbau von Heizungen. Für den Betrieb dieser neuen Heizungen gilt grundsätzlich: mindestens 65 % Erneuerbare Energie. Dafür gibt es Übergangsfristen. In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht zum Erneuerbaren Heizen befreit werden.

Welche Heizung kann ich neu einbauen?

Ich kann weiterhin aus vielen Heizungsarten auswählen. Dazu kann ich mich beraten lassen. Die Kosten für eine solche Energieberatung werden bis zu 80 % erstattet.

Diese Heizungen sind beim Neueinbau weiterhin möglich:

  • Elektrische Wärmepumpe
  • Wärmenetz (Fernwärme, Nahwärme)
  • Biomasse-Heizung (Holz, Pellets)
  • Solarthermie-Heizung
  • Stromdirekt-Heizung
  • Hybrid-Heizung mit mind. 65 % erneuerbare Energie (= max. 35 % Öl/Gas)
  • Gasheizung mit mind. 65% erneuerbaren Gasen (Biogas, Wasserstoff)

Wann muss ich eine neue Heizung einbauen?

  • Im Neubaugebiet gilt: Ich muss ab 01.01.2024 (Datum des Bauantrags) beim Einbau meiner neuen Heizung die Regel von mindestens 65 % Erneuerbarer Energie erfüllen.

  • Außerhalb aller Neubaugebiete: Ich muss beim Neueinbau oder Heizungstausch die Regel mit mindestens 65 % Erneuerbarer Energie erst dann erfüllen, wenn es eine kommunale Wärmeplanung gibt. Dies wird ab 2026 bzw. 2028 der Fall sein.

  • Baue ich bis dahin eine neue Gasheizung ein, muss diese aber ab 2029 auf jeden Fall steigende Anteile von Biomasse, zum Beispiel Biomethan, oder Wasserstoff nutzen (15 % in 2029, 30 % in 2035 und 60 % in 2040).

  • Übergangslösungen: Ich kann zum Beispiel erst einmal eine gebrauchte Gasheizung oder Miet-Gasheizung einbauen lassen, wenn es noch keine andere Möglichkeit gibt.

  • Übergangsfristen: Ich habe beim Heizungstausch 5 Jahre und bei Gasetagenheizungen bis zu 13 Jahre Zeit, um den Umstieg auf eine Heizung mit 65 % Erneuerbarer Energie gut vorbereiten zu können. Falls ein Anschluss an ein Wärmenetz möglich ist, beträgt die Frist maximal 10 Jahre.

Wie werde ich dabei unterstützt?

  • Mieter: Ich werde vor hohen Kosten geschützt. Wenn ein Heizungstausch nach den Anforderungen des GEG vorgenommen wird, wird die Modernisierungsumlage auf 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche im Monat gedeckelt. Durch die Heizungsmodernisierung sinken meist die Heizkosten.

  • Eigentümer: Ich kann ein Kreditangebot für den Heizungstausch oder Effizienzmaßnahmen in Anspruch nehmen. Dies ist zinsvergünstigt für Antragstellende bis zu einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 Euro pro Jahr. Für den Heizungstausch kann ich als Eigentümer außerdem direkte Zuschüsse zu den Investitionskosten bekommen:

    30 % Grundförderung für alle Wohn- und Nichtwohngebäude

    + 30 % Bonus für alle selbstnutzenden Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr

    +  20 % Geschwindigkeitsbonus bis 2028 für alle selbstnutzenden Eigentümer für den Tausch von: Gasheizung Mindestalter 20 Jahre, Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung

    =  Zusammen bis zu 70 % maximale Förderung

Weitere Informationen: www.energiewechsel.de