Antwort von MdB Silberhorn zur Kürzung der Einspeisevergütung

Sehr geehrte Frau Badum,

vielen Dank für Ihren offenen Brief vom 26.3.2012 zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Die Bundesminister für Umwelt und Wirtschaft haben sich im Februar darauf verständigt, eine Kürzung der Förderung für Photovoltaikanlagen vorzuschlagen, nachdem sich das Fördervolumen innerhalb der letzten zwei Jahre nahezu verdreifacht hat. Aufgrund des rasanten Wachstums der Photovoltaik kam es in der jüngeren Vergangenheit zudem immer häufiger zu Kapazitätsproblemen bei der Netzeinspeisung.

Die Entwicklung der Photovoltaik in Deutschland ist also höchst erfolgreich. Dass mit wachsender Wettbewerbsfähigkeit dieser Technik auch die Förderung entsprechend nachjustiert werden muss, ist unstrittig und wird im Grundsatz auch von der Solarbranche nicht in Frage gestellt. Es ist gerade auch im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher, eine Überförderung zu vermeiden. Ziel muss es sein, die Erneuerbaren Energien dabei zu unterstützen, marktfähig zu werden.

Die letzte EEG-Novelle war erst zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Eine Kürzung der Einspeisevergütungen war u.a. zum 1. Juli 2012 bereits vorgesehen. Daher warf der Gesetzentwurf der Bundesregierung insbesondere Fragen des Vertrauensschutzes auf. Die CSU-Landesgruppe hat den ursprünglich vorgeschlagenen Stichtag (9. März) zum Schutz von Investoren klar abgelehnt.

Vor diesem Hintergrund wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz nun reformiert und die Vergütung für die Einspeisung von Solarstrom – je nach Anlagentyp – um 20 bis 30 % abgesenkt. Maßgeblicher Stichtag für die Absenkung ist nunmehr der 1. April 2012. Durch Übergangsfristen wird das Vertrauen der Investoren in die bestehenden Regelungen geschützt.

Dachanlagen, für die vor dem 24. Februar ein Netzanschlussbegehren gestellt wurde, erhalten ebenso wie Freiflächenanlagen, für die vor dem 1. März ein Aufstellungsbeschluss gefasst wurde, bis zum 1. Juli noch die aktuellen Fördersätze. Bei Dachanlagen bis einschließlich 10 KW müssen künftig 20 % des Stroms, bei Freiflächenanlagen bis 1 MW rund 10 % des Stroms selbst verbraucht oder selbstständig am Markt gehandelt werden. Anlagen zwischen 1 MW und 10 MW erhalten die volle EEG-Vergütung. Über 10 MW wird der Strom nicht mehr durch das EEG vergütet, sondern muss in vollem Umfang selbst vermarktet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn