Kohlekommission: Klimakrise bekämpfen statt CSU-Befindlichkeiten bedienen

Zum Beschluss zur Einsetzung der Kohlekommission im Bundeskabinett erklärt Lisa Badum MdB, Sprecherin für Klimaschutz der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen:

 

Nach ewigem Hin und Her hat sich die GroKo heute endlich auf die Einsetzung der Kohlekommission geeinigt. Vorausgegangen ist ein langwieriges, unwürdiges Postengeschacher, zunächst zwischen den zerstrittenen Umwelt- und Wirtschaftsministerien, was zuletzt nur noch von der unverblümten Parteipolitik eines Horst Seehofer getoppt wurde.

Ohne jeden inhaltlichen oder regionalen Bezug zur klima- und strukturpolitischen Aufgabe der Kommission hat der Innenminister hier noch seine Vertraute Gerda Hasselfeld durchgedrückt, und die Einsetzung der Kommission so weiter verzögert.

 

Außerdem ist es eine Missachtung des Parlaments, dass die GroKo sich nur ihnen genehme Mitglieder des Bundestages aus den Reihen der Regierungsfraktionen in die Kommission holt. Das Parlament wird hier zum Feigenblatt der Exekutive degradiert. Und auch hier ist – entgegen jeglicher Proporzlogik – natürlich ein Vertreter der CSU dabei.

Die Bekämpfung der Klimakrise gerät bei all dem ins Hintertreffen, obwohl sie keinen weiteren Aufschub duldet. Wenn die sogenannte „Handlungslücke“ zur Erreichung des ehemaligen deutschen Klimaziels 2020 tatsächlich auch durch die Arbeit der Kommission geschlossen werden soll, bleibt keine Zeit für solche parteipolitischen Spielchen.

Im Gegenteil: es müssten endlich die zwischenzeitlich auch bei der CSU nicht mehr strittigen 7 bis 10 Gigawatt, die von den ältesten und dreckigsten Kohlekraftwerken produziert werden, vom Netz gehen.

Zur Akzeptanzsteigerung für den Kohleausstieg und Strukturwandel ist es außerdem unabdingbar, dass alle beteiligten Akteure auf ein faktisches Moratorium für neue Kraftwerke, Inbetriebnahmen, sowie Tagebauerweiterungen hinwirken.

 

Des Weiteren muss nach den Personal- und Besetzungsquerelen jetzt eine angemessene Transparenz sichergestellt werden, die am besten durch eine grundsätzliche Öffentlichkeit der Sitzungen sichergestellt werden kann. Einzelne Zwischenberichte genügen diesem Anspruch nicht.