Antrag: Aktionsplan für einen gesunden und artenreichen Wald

der Abgeordneten Harald Ebner, Steffi Lemke, Dr. Bettina Hoffmann, Lisa Badum, Sylvia Kotting-Uhl, Steffi Lemke, Gerhard Zickenheiner, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Stephan Kühn (Dresden), Renate Künast, Dr. Ingrid Nestle, Friedrich Ostendorff, Tabea Rößner, Markus Tressel, Dr. Julia Verlinden, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN


Aktionsplan für einen gesunden und artenreichen Wald

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:



Mehr als ein Drittel Deutschlands ist bewaldet. Wälder sind Ökosysteme mit vielfältigen Funktionen. Sie wirken sich positiv auf die die Qualität von Wasser, Luft und Boden aus, tragen durch die Speicherung von Kohlenstoff zum Klimaschutz bei, sind Lebensraum für Pflanzen und Tiere und auch Erholungsort für den Menschen. Gleichzeitig liefern Wälder liefern den wichtigen nachwachsenden und klimafreundlichen Rohstoff Holz. Naturnahe Laubwälder sind das flächenmäßig bedeutendste Naturerbe, das Deutschland zu bewahren hat.


Die „Alten Buchenwälder Deutschlands“ wurden zum UNESCO-Welterbe erklärt. Hier tragen wir eine besondere Verantwortung zum Erhalt dieses besonderen Lebensraumes. Die derzeitige Wald- und Forstpolitik ist nicht für die Klimakrise gewappnet, deren Folgen unsere Wälder in ihrer Existenz bedrohen. Zu wenig Regen, immer mehr Stürme, Hitzewellen und lange Dürreperioden aber auch Schadstoffbelastungen wie zu hohe Stickstoffeinträge schädigen den Wald schon seit Jahren massiv. Das Waldsterben findet großflächig statt und verursacht enorme wirtschaftliche und ökologische Schäden. 40 Millionen Bäume sind bundesweit bereits abgestorben. Besonders gefährdet sind naturferne Nadelmonokulturen aus Fichten und Kiefern, die auf Grund ihres schnellen Wachstums bevorzugt angepflanzt worden sind – auch dort, wo sie von Natur aus nicht vorkämen. Naturferne Wirtschaftsforste sind am schlechtesten gegen die Folgen der Klimakrise wie Dürren und Wassermangel, Schädlingsbefall aber auch heftige Stürme oder Waldbrände gewappnet.


Die Politik hat jetzt die Aufgabe, Waldbewirtschaftende und Forstämter in die Lage zu versetzen, naturnahe und widerstandsfähigere Laubmischwälder entstehen zu lassen.


Wir wissen heute: Das Prinzip von Carl von Carlowitz, nur so viel Holz einzuschlagen wie nachwächst, reicht allein heute nicht mehr aus, um eine dauerhaft nachhaltige und zukunftsfeste Waldwirtschaft zu gewährleisten. Oberstes Ziel muss es in Zeiten der Klimakrise sein, die Ökosystemleistungen des Waldes und seine Biodiversität zu erhalten. Dafür müssen Wälder in ihrer ökologischen Stabilität umfassend gestärkt und Stressfaktoren im Rahmen der Bewirtschaftung gezielt verringert werden.


II. Der Deutsche Bundestagfordert die Bundesregierung auf:


1. die flächendeckende Waldentwicklung hin zu naturnahen klimabeständigeren Laubmischwäldern zu beschleunigen und dafür einen Waldzukunftsfonds von 1 Milliarde Euro über die nächsten 5 Jahre aufzulegen. Ergänzend sollen bessere Beratungsstrukturen insbesondere für den Kommunal- und Kleinprivatwald geschaffen werden;


2. dem natürlichen Jungwuchs im Wald stets Vorrang vor Pflanzungen zu geben, wo die Standortsbedingungen vor Ort dies ermöglichen;


3. ein Klimawaldprogramm aufzulegen, um die Wiederbewaldung abgestorbener Waldflächen mit naturnahen Mischwäldern zu fördern und Waldflächen in Retentionsflächen, Auen und in Moorgebieten neu entstehen zu lassen. Die Auszahlung von Fördergeldern wird an eine Verpflichtung der begünstigten Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer zur Einhaltung ökologischer Kriterien gebunden. Dazu zählen
a. regional- und standortabhängige Mindestanteile an verschiedenen standortgerechten heimischen und europäischen Laubbaumarten, mit Vorrang der Ausnutzung sämtlicher Naturverjüngungs- und Naturaufwuchspotentiale;
b. die Ermöglichung einer natürlichen Sukzession durch Begrenzung der Pflanzdichte bzw. durch ausreichend weite Pflanzabstände und Schonung des Jungwuchses bei der Ernteberäumung;
c. der Einsatz nachweislich bodenschonender Bewirtschaftungs- und Erntetechniken zur Vermeidung von Verdichtung sowie der Rückbau von Rückegassen auf 40 Meter Mindestabstand;
d. der Verzicht auf Entwässerungsmaßnahmen;


4. die ökologische Bewirtschaftung der Wälder zu fördern. Dafür soll die gute fachliche Praxis im Waldgesetz an ökologische und klimarelevante Mindeststandards für eine naturnahe Waldwirtschaft in den Waldgesetzen ausgerichtet werden. Dazu gehören a. ein Gebot zur Schaffung von strukturreichen Dauerwäldern mit Bäumen verschiedener Arten und Altersklassen unter dem grundsätzlichen Ausschluss von Kahlschlägen; b. die vorwiegende Verwendung von standortangepassten heimischen und europäischen Baumarten und eine dem Standort angepasste Begrenzung des Anteils von Nadelbäumen bei Neuanpflanzungen; c. verbindliche Leitlinien zur Umstellung auf nachweislich bodenschonende Pflege- und Ernteverfahren sowie zur Sicherstellung stabiler Wasserhaushalte im Waldboden;


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