Parlament bringt Klimaschutzmaßnahmen auf den Weg

Zeit Online


Der Bundestag hat vier Gesetzesentwürfe der Bundesregierung zum Klimaschutz beraten und in die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Wichtigste Themen waren Gebäudesanierung, Pendlerpauschale, Flugzeugtickets, die CO2-Einsparziele öffentlicher Einrichtungen und der angestrebte Emissionshandel. Die am heutigen Freitag debattierten Änderungen betreffen damit vor allem das Steuerrecht. Das Einbauverbot für neue Ölheizungen, der geplante CO2-Preis und die weiteren Klimaschutzmaßnahmen der Regierung werden in den kommenden Wochen und Monaten beraten.

Unmittelbar auf die Verbraucherinnen und Verbraucher wirken sich etwa die Steueraufschläge für Flugtickets aus. Sie sollen zum April 2020 steigen, um das klimaschädliche Fliegen weniger attraktiv zu machen. Die Luftverkehrsteuer für Flüge im Inland und in EU-Staaten soll um 5,65 Euro auf 13,03 Euro pro Ticket und für längere Flüge bis 6.000 Kilometer um 9,96 Euro auf 33,01 Euro erhöht werden. Bei noch weiteren Flügen sollen laut des Entwurfs 59,43 Euro fällig werden, fast 18 Euro mehr als bislang. Fluggesellschaften schlagen diese Steuer zumindest teilweise auf die Preise auf.

Damit mehr Menschen die Bahn nehmen, soll künftig die Mehrwertsteuer auf Tickets im Fernverkehr von 19 auf 7 Prozent sinken. Der Konzern hat zugesagt, dass diese Tickets zehn Prozent günstiger werden sollen, wenn die Steuersenkung in Kraft ist.

Wer in seiner Wohnung oder in seinem Haus Wände, Decken oder Dach dämmt, Fenster, Türen, Lüftungen oder Heizung erneuert oder digitale Anlagen zum Energiesparen einbaut, soll ab 2020 über drei Jahre steuerlich gefördert werden. Die Immobilie muss laut des Entwurfs dafür älter als zehn Jahre sein, die Fördermöglichkeit soll zunächst für zehn Jahre bestehen. Vorgesehen ist, dass 20 Prozent der Kosten und maximal insgesamt 40.000 Euro je Haus oder Wohnung über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abgezogen werden können.

Gemeinden sollen mehr Grundsteuer verlangen dürfen für Flächen, auf denen Windkraftanlagen stehen. Das soll helfen, die Akzeptanz für die Windräder bei Anwohnerinnen und Anwohnern zu erhöhen.

Geplant ist im Klimaschutzprogramm des Bundes von Anfang Oktober 2019 auch, dass CO2-Ausstoß noch einmal mit einem Preis versehen wird. Verbraucherinnen und Verbraucher werden also den CO2-Preis nicht direkt bezahlen. Er wird schon bei den 4.000 Raffinerien oder Gaslieferanten erhoben, die die Abgabe dann etwa an der Zapfsäule oder beim Füllen des Heizöltanks weitergeben. Um zu vermeiden, dass das Pendeln durch erhöhte Spritpreise teurer wird, soll die Pendlerpauschale für lange Strecken für fünf Jahre steigen. Vom 21. Kilometer an sollen statt 30 dann 35 Cent pro Kilometer pro Arbeitstag von den zu versteuernden Einkünften abgezogen werden dürfen. Es zählt die einfache Entfernung. Wer so wenig verdient, dass er keine Steuern zahlt, soll über eine Mobilitätspauschale das Geld aufs Konto überwiesen bekommen. […]


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