Doch keine Änderung bei der EEG-Förderung für Kleinwasserkraftwerke – Einsatz für Oberfranken hat sich gelohnt

Die Bundestagsabgeordnete für Oberfranken und Obfrau im Ausschuss für Klimaschutz und Energie, Lisa Badum, erklärt zum im Bundestag verabschiedeten Erneuerbare-Energien-Paket:

„Die letzten Wochen lief eine Debatte über die Rolle der Wasserkraft bei der Novellierung des Erneuerbare- Energien-Gesetzes im Bundestag, dem sogenannten Osterpaket. Mir war es von Anfang an wichtig zu verdeutlichen, dass klimaschonende Wasserkraftnutzung, Natur- und Gewässerschutz gemeinsam gelingen können. Dieses Anliegen haben weitere Abgeordnete aus Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen geteilt.

Bei einem Termin im Juni konnte ich zusammen mit Kolleg:innen erreichen, dass Wassermüller ihr Anliegen noch einmal in einem Gespräch mit dem Bundesumweltministerium vortragen können.

Im Gesetzgebungsprozess gab es daraufhin noch Änderungen. Ich freue mich daher, dass die kleine Wasserkraft auch weiterhin durch das EEG gefördert wird. Das schließt sowohl das Repowering alter Anlagen als auch Neubauten ein. Diese Investitionssicherheit ist insbesondere wichtig, um auch die ökologische Modernisierung der Anlagen ermöglichen zu können.

Weiterhin ist es für die Betreiber wichtig, trotz Fortführung der Vergütung die Option der Direktvermarktung stärker in den Blick zu nehmen. Hierbei unterstützen wir sehr gern.

Der Betrieb von Kleinwasserkraftanlagen kann in einem stärker schwankenden Stromsystem ausgleichend wirken. Außerdem bieten Kleinwasserkraftanlagen bei uns in der Fränkischen Schweiz auch die energetische Basis für die ortsansässige, kleine und mittelständische Wirtschaft. Wasserkraftnutzung ist – teils seit hunderten von Jahren – Bestandteil gewachsener Kulturlandschaft, die zugleich einen hohen Naturraumwert besitzt.“