Neue Klimaschutzgesetz grenzt an Freiheitsberaubung

Zur Einigung der Koalition auf eine Novellierung des Klimaschutzgesetzes erklärt Lisa Badum, Sprecherin für Klimapolitik:


„Union und SPD nehmen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zum Klimaschutz nicht ernst. Das Gericht hat klargemacht: Wer das Klima schützt, schützt unsere Freiheit. Davon ist im überarbeiteten Klimaschutzgesetz jedoch fast nichts mehr zu sehen. Fünf Jahre früher klimaneutral und fünf Prozent mehr Emissionsminderungsreduktion bis 2030 – damit gibt sich die Regierungskoalition bereits zufrieden. Insbesondere die CDU-Ministerien haben das Gesetz die vergangenen Wochen durch ihre Mangeln gedreht und die Klima-Vorgaben für ihre Sektoren verwässert.

Auch mit diesem Gesetz werden bis 2030 rund 91 Prozent des verbleibenden CO2-Budgets für Deutschland aufgebraucht. Wenn Klimaschutz Freiheitsschutz ist, dann grenzt dieses Gesetz hier an Freiheitsberaubung. Union und SPD haben keinen Plan, wie ein langfristig CO2-freies Deutschland aussehen soll und keine Idee, mit welchen Mitteln wir dahin kommen können. Das Sofortprogramm ist ein Vertagungsprogramm. Die Große Koalition will keinen dieser Vorschläge jetzt umsetzen, sondern frühestens ab 2023. Bis dahin wird es dann neue Ausreden geben.

Ziele geben den Weg vor. Es braucht jedoch auch konkrete Maßnahmen, um sie zu erreichen. Für ein Paris-konformes Klimaziel von mindestens minus 70 Prozent bis 2030 braucht es einen sozial gerechten CO2-Preis, der den Bürger:innen das Geld zurückzahlt, mindestens die Verdreifachung von Wind- und Solarkraft und einen klaren Pakt für Industrie und Wirtschaft, wie Dekarbonisierung zum Wettbewerbsvorteil wird.“