Dieser Vertrag darf nicht unterschrieben werden!

Diese Woche will die Bundesregierung im Bundestag den Kohledeal aufsetzen, am Mittwoch Abend soll der öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den Kohlekonzernen beschlossen werden. Doch das darf nicht passieren. Denn dieser Vertrag nützt wirklich niemandem, außer den Kohlekonzernen selbst. Dieser Absage an die Klimaziele darf der Bundestag nicht zustimmen. Eine paar Gründe dagegen:

  • Entschädigungssumme wurde gewürfelt, es gibt keine vernünftige Formel für die 1,75 Milliarden, die an die LEAG gezahlt werden sollen
  • Das EU Beihilfeverfahren ist noch nicht abgeschlossen und die KOM hat bei den Braunkohle-Entschädigungen noch Beratungsbedarf angemeldet.
  • Der Vertrag und das Kohleausstiegsgesetz widersprechen sich in einigen Punkten, zB wie früh ein drei Jahre vorgezogener Kohleausstieg beschlossen werden muss und wofür genau die Entschädigungen eigentlich gezahlt werden.
  • Im Vertrag §21 steht: „Im Fall einer wesentlichen Änderung nach Absatz 1 kann die betroffene Vertragspartei eine angemessene Änderung des Vertragsinhalts verlangen.“ Aber diese regulatorischen Eingriffe ergo eine Klimaschutzgesetzgebung die Auswirkungen auf das „Äquivenzverhältnis des Vertrages“ haben, sind nicht trennscharf definiert, was zu Rechtsunsicherheit führt.
  • Der Bundestag hat noch nie einen öffentlich-rechtlichen Vertrag von diesem Ausmaß verabschiedet. Es gibt keine rechtlichen Erfahrungen damit. Änderungen des Bundestags am Vertrag sind nicht möglich er kann nur zustimmen oder ablehnen.

Dieser Vertrag führt zu mehr Sicherheit für die Kohlebetreiber und zu weniger Sicherheit für den Staat, die Bürger:innen und den Klimaschutz.

DIESER VERTRAG DARF NICHT VERABSCHIEDET WERDEN!