EEG: GroKo feiert minimale Zugeständnisse als Erfolg

Die EEG Novelle tritt rechtzeitig in Kraft. Das ist sicherlich zu Loben. Doch das entscheidende Verbesserungspunkte am Gesetz vorgenommen wurden ist erneut der konsequenten und starken  Arbeit der Energie- und Umweltverbände und der starken Klima und Energie-Community zu verdanken. Die nicht locker gelassen haben und uns Grüne im Bundestag angespornt haben, in jeder parlamentarischen Debatte nachzuhaken und die Schikanen-Politik des BMWi zu entlarven. Der öffentliche Druck wirkt und durchaus sind Verbesserungen im Gesetz zu erkennen.

Die Verhandlungstaktik „schlecht zu starten und leichte Zugeständnisse als Erfolge zu feiern“, hat erneut funktioniert. Der Referentenentwurf aus dem Hause Altmaier war unterirdisch und eine Aneinanderreihung an Hürden und Hemmnissen für die Erneuerbaren Energien. Die nun verabschiedete EEG Novelle ist nicht mehr als Must-Have – doch bleibt sie weit davon entfernt den EE Ausbau einen neuen Schub zu geben. Doch ohne die Energiewende schaffen wir nicht unsere Klimaziele. Die EEG Novelle wäre ein Beweise für Altmaier gewesen, wie ernst er es mit seiner Klima-Charta meint.    

Auch mit einem wohlwollenden Blick auf den „Drahtseil-Akt“ der GroKo zur Verabschiedung der EEG Novelle kurz vor knapp, zeigt sich: der entscheidende Punkt, die Planungssicherheit für die Energiewende geben, sind von der Bundesregierung ausgeklammert wurden und ins neue Jahr verschoben. Dazu zählen die Höhe der Ausbaumengen oder die langfristige Regelung der Ü20 Anlagen. Es mag zu bezweifeln sein, ob im Wahlkampfjahr die Union und SPD eine Einigung schaffen, für welche sie das gesamte Jahr 2020 nicht geschafft haben. Die Erinnerungen werden wach: #AG Akzeptanz 2.0?!

Positiv:
+ Eigenstrom bis 30kW befreit
+ Ü20 Solaranlagen fallen nicht in die wilde einspeisung
+ leichte Verbesserung beim Mieterstrom

Negativ:
– keine Anpassung der Ausbaupfade
– der Absatz „EE sind im öffentlichen Interesse“ wurde wieder gestrichen
– unrealistische Strombedarfsprognose-Schrumpfung der Windenergieausschreibung