Gesetzesentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Oliver Krischer, Lisa Badum, Dr. Ingrid Nestle, Dr. Bettina Hoffmann, Sylvia Kotting-Uhl, Steffi Lemke, Gerhard Zickenheiner, Harald Ebner, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Christian Kühn (Tübingen), Stephan Kühn (Dresden), Renate Künast, Friedrich Ostendorff, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN


Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes – EEG 2017

A. Problem Der Ausbau der Solarenergie wird durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) gefördert. Besonders kleinere Anlagen, die vor allem von Bürgerinnen und Bürgern gebaut werden, sind durch die Konditionen des EEG attraktiv und leisten einen Beitrag für Klimaschutz und Energiewende. Die Finanzierung gerade dieser kleinen Anlagen ist seit der Reform im EEG 2012 jedoch begrenzt. Ab dem Erreichen einer installierten Kapazität von 52.000 Megawatt bundesweit werden keine Anlagen mehr über Einspeisevergütung gefördert. Dieser Deckel der Solarförderung wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2020 erreicht. Die steigende Unsicherheit und fehlende Planbarkeit für neue Solaranlagen bereits vor dem Erreichen des Deckels sollte nach EEG durch eine rechtzeitige Anschlussregelung vermieden werden, diese wurde jedoch bisher nicht vorgelegt. Mit Erreichen des Deckels würden dann nur noch Großanlagen über das Ausschreibungsverfahren eine Finanzierung erhalten, der maximale jährliche Ausbau wäre dann auf die Ausschreibungsmenge begrenzt und läge damit deutlich unter dem im EEG vorgesehen Ausbaupfad von 2500 Megawatt. Vor dem Hintergrund, dass die Photovoltaik zuletzt als einzige Erneuerbaren Technologie den jährlich vorgesehen Ausbau erreichte, wäre dies für die im EEG und im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehen Ausbauziel bis 2030 höchst problematisch.

B. Lösung Um den weiteren Ausbau der klimapolitisch notwendigen Solarenergie zu gewährleisten, wird die Deckelung der Förderung für Solaranlagen auf 52.000 Megawatt aufgehoben.

C. Alternativen Keine.

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