Formale Fehler im Bürgerantrag für den Klimanotstand vermeiden

Wer einen Bürgerantrag einreichen will, muss formal einiges beachten. Denn wenn der Antrag zur Resolution zum Klimanotstand aus formalen Gründen abgelehnt wird, darf zum selben Thema innerhalb eines Jahres keinen weiteren Antrag eingereicht werden. Mittlerweile gab es zur Formalität auch einige Urteile, die dringend berücksichtigt werden müssen.

Bayerische Gemeindeordnung 18b

Mit dem Bürgerantrag berufen wir uns auf 18b der Gemeindeordnung Bayerns, dort sind auch alle Formalia festgelegt. Bitte unbedingt selbst den Paragraphen lesen und euren Antrag hinsichtlich der dort festgehaltenen Regularien überprüfen.

 

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-18b

 

Unterschriftenlisten

Zur Formalität der Unterschriftenlisten gibt es in der Zwischenzeit neue Urteile. Bitte beachtet: Die auf dieser Seite bisher zur Verfügung gestellten Listen sind formal nicht korrekt!

Denn die Person, die unterschreibt muss wissen, wofür sie unterzeichnet. Deshalb muss der Zweck der Unterschrift – die Unterstützung für die Resolution zur Ausrufung des Klimanotstandes mit Antragsteller, Ort und Datum – auf jeder einzelnen Seite vermerkt sein. Am besten druckt ihr die Listen auch nur einseitig. Damit wird der Antrag formal wie ein Bürgerbegehren behandelt.

Musteranträge

Wer Vorlagen für einen Bürgerantrag in Bayern benötigt, kann sich unter lisa.badum.ma03(at)bundestag.de melden! Bitte lasst den Antrag von mehreren Personen gegenchecken, bevor ihr ihn offiziell einreicht. Gern könnt ihr ihn auch nochmals an mein Büro schicken. Allerdings können wir nur im Empfehlungen aussprechen und nicht gewährleisten, dass der Antrag anerkannt wird.

 

Hier kannst du nochmal nachlesen, welche Möglichkeiten es neben einem Bürgerantrag noch gibt, um den Klimanotstand auch bei dir vor Ort anzugehen.