Kleine Anfrage: Fortschreibung der europäischen CO2-Regulierung

Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Badum, Stephan Kühn, Dr. Ingrid Nestle, weiterer Abgeordneter der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Fortschreibung der europäischen CO2-Regulierung für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge und deren Auswirkungen auf das Erreichen der Pariser Klimaschutzziele

 

Die EU-Kommission hat im November 2017 einen Vorschlag zur Fortschreibung der CO2-Regulierung für neu zugelassene Personenkraftwagen (Pkw) und leichte Nutzfahrzeuge (LNF) bis 2030 vorgelegt. Die seit 2009 bestehende EU-Regulierung regelt bis 2020/21 über flottenspezifische Grenzwerte der Hersteller, dass alle im Jahr 2021 neu zugelassenen Fahrzeuge im Schnitt maximal 95 Gramm CO2/km ausstoßen.

 

Die CO2-Regulierung ist Teil der europäischen Strategie für eine emissionsarme Mobilität, die vorsieht, die verkehrsbedingten Treibhausgase bis 2050 um mindestens 60% gegenüber dem Jahr 1990 senken. Das Politikinstrument der europäischen CO2-Regulierung setzt auf die inkrementelle Effizienzverbesserung der neu zugelassenen Fahrzeuge, um langfristig die CO2-Emissionen im Pkw- und LNF-Bestand zu reduzieren.

 

Der Kommissionsvorschlag sieht dafür Reduktionsziele vor, nach welchen die durchschnittlichen CO2-Emissionen von im Jahr 2025 bzw. 2030 in der EU neu zugelassenen Pkw 15 Prozent bzw. 30 Prozent unter den Werten des Jahres 2021 liegen müssen. Als weiteres Instrument plant die Kommission einen Anreizmechanismus zur Steigerung des Absatzes von emissionsarmen bzw. -freien Fahrzeugen einzuführen. Der Verkauf dieser Fahrzeuge wird den Herstellern anteilsmäßig auf ihre CO2-Vorgaben gutgeschrieben, sodass ihre Reduktionsziele geringer ausfallen (Gutschriftensystem).

 

 

Weiterführende Links:

 

Kleine Anfrage-Fortschreibung CO2 Regulierung-29.06.18

 

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