Antrag: Wirksames Klimaschutzgesetz vorlegen

Wirksames Klimaschutzgesetz vorlegen – Maßnahmen und Regelungen für alle Sektoren

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Um die schädlichen Folgen der Klimakrise einzudämmen, hat sich die internationale Staatengemeinschaft auf der Weltklimakonferenz (COP21) in Paris 2015 das Ziel gesetzt, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2°C im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen. Dies setzt voraus, den globalen Ausstoß an Treibhausgasen bis 2050 um mehr als die Hälfte zu reduzieren. Die Industriestaaten, die historisch für den größten Teil der bisher ausgestoßenen Treibhausgase verantwortlich sind und die höchsten Pro-Kopf-Emissionen aufweisen, müssen ihre Emissionen bis 2050 um 95 Prozent mindern.

 

Bereits bei einer Erhitzung um 2°C, drohen irreversible Kipppunkte, wie zum Beispiel das Abschmelzen des grönländischen Eisschildes. In der Folge droht eine „Heißzeit“ mit 4 bis 5°C globaler Erderhitzung und einem Anstieg des Meeresspiegels um 10 bis 60 Meter. Auch der jüngste Sonderbericht des Weltklimarats (IPCC 1.5) bestätigt, dass das Risiko und die Anzahl von Extremwetterereignissen – wie es Deutschland diesen Sommer mit der langanhaltenden Dürre und Hitze erlebt hat – bei einer Temperaturerhöhung um 2°C im Mittel dramatisch steigen werden. Deutschland muss durch ambitionierte Klimapolitik seinen sachlogischen und folgerichtigen Beitrag zur Umsetzung des Pariser Abkommens leisten. Auch auf der diesjährigen Weltklimakonferenz in Katowice (COP24) wird die Rolle Deutschlands und seine Klimaschutzbemühungen international und national genau beobachtet. Als ein Industrieland mit Pro-Kopf-Emissionen von circa 9 Tonnen CO2 pro Jahr hat Deutschland einen entscheidenden Beitrag für den globalen Klimaschutz zu leisten (Quelle: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/167877/umfrage/co-emissionen-nach-laendern-je-einwohner/).

 

Wie und bis wann die Bundesregierung dieser Herausforderung gerecht werden will, ist nicht absehbar. Für die Zeit nach 2020 hat die Bundesregierung zwar einen Klimaschutzplan beschlossen, der ist aber zum einen nicht verbindlich und zum anderen mit der Zielsetzung, die CO2-Emission bis 2050 um 85 bis 90 Prozent zu senken, nicht ausreichend, um die nationalen Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaabkommen zu erfüllen. Das von der Bundesregierung und vom Deutschen Bundestag getragene Ziel, die deutschen Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren, hat die Bundesregierung aufgegeben. Es wird nach jetzigem Stand um acht Prozentpunkte weit verfehlt werden. Die dadurch verstärkte Planungs- und Investitionsunsicherheit wird durch starke Schwankungen des Preises für Emissionszertifikate noch verstärkt und bildet ein wesentliches Hindernis für den Erfolg der Energiewende.

 

Die sich verschärfende Klimakrise erfordert einen tiefgreifenden Wandel in Wirtschaft und Gesellschaft, eine langfristig ausgerichtete Politik und erhebliche Klimaschutzinvestitionen in den Bereichen Energieversorgung, Verkehr, Wärme, Industrie und Landwirtschaft. Auch aus wirtschaftspolitischer Sicht wird deutlich, dass wirksamer Klimaschutz ein immenses Innovationsprogramm darstellt. Wenn der Wirtschaftsstandort Deutschland wettbewerbsfähig bleiben will, braucht es mehr konkrete Maßnahmen. Beispielsweise kann der Umstieg auf nachhaltige Produkte und Fertigungsverfahren die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sichern und damit auch Arbeitsplätze schaffen und erhalten.

 

Damit Unternehmen diese wichtigen Schritte zum klimafreundlichen Wirtschaften gehen können, brauchen sie aber verbindliche Regelungen für die eigene Investitions- und Planungssicherheit. Doch die bisherige Gesetzeslage bietet hierfür keine verlässliche Grundlage. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD haben die Regierungsparteien ein Gesetz angekündigt, welches „die Einhaltung der Klimaschutzziele 2030 gewährleistet“ und wollen „2019 eine rechtlich verbindliche Umsetzung verabschieden“. Alle Sektoren, auch diejenigen, die außerhalb des Emissionshandels stehen, müssen ihre Sektorenziele für 2030 und 2050 einhalten. Deutschland ist bereits jetzt weit davon entfernt, die Ziele außerhalb des Emissionshandels zu erreichen.

 

Im Jahr 2017 lagen die CO2-Emissionen im Wärme-, Verkehrs- und Industriebereich um 33 Mio. Tonnen über der EU-rechtlichen Vorgabe. Wird der Trend nicht umgedreht, drohen enorme Kosten für den Ankauf der erforderlichen Emissionszertifikate aus anderen Ländern – bis 2030 weit über 30 Mrd. Euro. Dieses immense Haushaltsrisiko muss vermieden werden. Auch dafür bedarf es einer rechtlichen Verankerung der Sektorziele. Trotz Aktionsplänen und Programmen sind die Treibhausgasemissionen in Deutschland in den letzten Jahren wieder angestiegen. Deswegen braucht es nun umgehend ein Klimaschutzgesetz, welches alle Sektoren und Bereiche mit verbindlichen Zielen und Verantwortlichkeiten berücksichtigt. Nur klar festgelegte Ziele und Zwischenziele, verknüpft mit einem verbindlichen Monitoring der Maßnahmen und Ergebnisse sowie automatisierten Korrekturmechanismen können den deutschen Beitrag, die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad zu begrenzen, erwirken.

 

Die erfolgreichen Klimaschutzgesetze anderer Staaten, wie zum Beispiel Frankreichs oder Schwedens, zeigen, dass Verbindlichkeit geschaffen werden kann, die zu einer verstärkten Transformationskraft führt. Ein Klimaschutzrahmengesetz alleine reicht nicht aus, um die Menschheitsaufgabe Klimakrise zu bewältigen. Neben den Klimaschutzmaßnahmen, wie sie bereits im Klimaschutzplan verankert sind – die rasch konkret ausgestaltet und umgesetzt werden müssen – müssen weitere radikale Maßnahmen in allen Sektoren eingesetzt werden.

 

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

 

1. umgehend ein Klimaschutzgesetz mit verbindlichen Zielen und wirksamen Maßnahmen in den Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Finanzen zur Beschlussfassung vorzulegen.

Das Gesetz soll dabei folgende Zielsetzungen und Mechanismen enthalten:

• die Festschreibung verbindlicher und ambitionierter nationaler Klimaschutzziele mit den Zwischenzielen bis 2030 von mindestens 55 Prozent und bis 2050 von mindestens 95 Prozent Treibhausgasreduktion; • die Einführung eines unabhängigen Monitorings der bisherigen und künftigen Klimaschutzmaßnahmen und Klimapfade und die damit verbundene Möglichkeit zielherstellender Nachsteuerung;

• jeweils eindeutig festgeschriebene jährliche Sektorziele bis 2050 und die Verankerung der klaren auch finanziellen Verantwortlichkeit für die Zielerreichung bei den jeweiligen Ressorts;

• bei einer drohenden CO2-Budgetüberschreitung werden die für die jeweiligen Sektoren zuständigen Ressorts verpflichtet, initiativ ein Sofortmaßnahmenprogramm zur Erreichung der Emissionsreduktion vorzulegen, auf dessen Grundlage der Deutsche Bundestag über die Maßnahme entscheidet;

• ein Klimaschutz-Sofortmaßnahmenprogramm-2020 für alle Sektoren, welches alle Anstrengungen unternimmt, damit auch das deutsche Klimaschutzziel bis 2020 noch erreicht wird;

 

2. zur Umsetzung des Klimaschutzgesetzes folgende Maßnahmen in den Sektoren Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft sowie Finanzen zu ergreifen:

 

• Vorschläge für alle Sektoren außerhalb des europäischen Emissionshandels (ETS) für eine CO2-Bepreisung vorzulegen, um damit die Folgeschäden der fossilen Energienutzung stärker im Preis abzubilden, um die Verursacher der Klimakrise unter Berücksichtigung gegebenenfalls notwendiger sozial- und wirtschaftspolitischer Kompensationsmaßnahmen wenigstens anteilig an den von ihnen verursachten Kosten zu beteiligen sowie Anreize zu setzen, in klimafreundliche Alternativen zu investieren;

• sich zusammen mit anderen EU-Staaten wie Frankreich, den Niederlanden oder Dänemark für eine CO2-Bepreisung innerhalb des ETS von mindestens 40 Euro pro Tonne CO2 einzusetzen, der sich entlang der Klimaziele kontinuierlich erhöht und wirksame Grenzausgleichsmaßnahmen beinhaltet, und alternativ mit einer nationalen CO2-Bepreisung voranzugehen;

 

i) im Sektor Energiewirtschaft und Industrie

 

• bis 2020 netto 70 Mio. Tonnen CO2 einzusparen, indem die 20 schmutzigsten Kohlekraftwerke unverzüglich vom Netz genommen werden;

• einen Kohleausstieg bis 2030 mit einem Konzept, bei welchem der CO2Ausstoß der verbleibenden Kohlekraftwerke analog zu den Klimazielen gedeckelt und im Einklang mit dem Ziel der vollständigen Umstellung auf 100 Prozent erneuerbare Energien im Strombereich bis 2030 gestaltet wird;

• das Bundesberggesetz dahingehend zu ändern, dass die Erschließung neuer Tagebaue verboten und eine den Klimazielen entsprechende Verkleinerung vorhandener Tagebaue festgeschrieben wird;

• Fracking ausnahmslos zu verbieten und eine Strategie vorzulegen, wie der Gasverbrauch in Deutschland gesenkt und der verbleibende Gasbedarf aus erneuerbaren Quellen wie z. B. Biogas oder synthetischem Gas (aus Ökostrom hergestelltes Methan oder Wasserstoff etc.), gedeckt werden kann (vgl. BT-Drucksache 19/4859);

• Energieeinsparung und Steigerung der Energieeffizienz in allen Prozessen der Energieerzeugung und -verteilung voranzutreiben;

• hoch energieeffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auch über 2022 hinaus weiter zu fördern und die Förderung an die Verwendung von bzw. die Umstellung auf erneuerbare Energien zu knüpfen;

 

ii) im Sektor Verkehr

 

• bis 2030 flächendeckend den Deutschland-Takt und alle Schienenprojekte des vordinglichen Bedarfs zu realisieren und damit attraktive Reisemöglichkeiten auf der Schiene zu schaffen. Um den Inlandsluftverkehr auf die Schiene zu verlagern, sollen neue schnelle Sprinter-Verbindungen entstehen – auch im grenzüberschreitenden europäischen Bahnverkehr;

• die Investitionen in den Neu- und Ausbau des Schienennetzes umgehend im ersten Schritt auf mehr als 2 Mrd. Euro pro Jahr zu verstärken, um so zügig die bestehenden Engpässe im Netz zu beseitigen und zusätzliche Kapazitäten für die Verlagerung von Personen- und Güterverkehr zu schaffen;

• die Bundesmittel für den Gemeindeverkehr mit einen neuen „Zukunftsprogramm Nahverkehr“ auf jährlich 1,3 Mrd. Euro anzuheben, die förderfähigen Projekte auszudehnen, z. B. auf die Sanierung bestehender Infrastrukturen des öffentlichen Personennahverkehrs und den Bau sicherer Radverkehrsanlagen, Projekte unter 50 Mio. Euro und Projekte intermodaler Vernetzung sowie die standardisierte Bewertung von Projekten nach Kriterien der Nachhaltigkeit, des Klimaschutzes, der Umweltverträglichkeit und der Verkehrsverlagerung zum Umweltverbund zu überarbeiten;

• die Radverkehrsförderung durch den Bund massiv auszubauen und die Straßenverkehrsgesetze fuß- und radverkehrsfreundlich zu überarbeiten;

• den Straßenneubau auf Projekte zu beschränken, die keine negative Klima- und Verlagerungswirkung erzeugen;

• ab 2030 ausschließlich abgasfreie Autos neu zuzulassen und dafür insbesondere die Förderung der Elektromobilität zu intensivieren, indem u. a. die Kaufprämie für Elektroautos verlängert und ihre Finanzierung durch ein Bonus-Malus-System sichergestellt wird; • ein klimapolitisches Straßenbaumoratorium durchzusetzen;

• eine CO2-abhängige Besteuerung von Dienstwagen einzuführen, die den Absatz verbrauchsarmer Fahrzeuge anstelle von klimaschädlichen Spritschluckern fördert;

• Trassenpreise im Schienengüterverkehr dauerhaft zu senken;

• fairen Wettbewerb zwischen den Verkehrsträgern zu gewährleisten, indem die LKW-Maut auf alle außerörtlichen Straßen ausgedehnt wird, die Mautlücke zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen geschlossen wird, die externen Kosten des Straßengüterverkehrs vollständig in die Mautsätze einbezogen werden (insb. Treibhausgase, Lärm) und die Trassenpreise im Schienengüterverkehr dauerhaft gesenkt werden;

• die CO2-Reduktionsvorgaben für die Neuwagenflotten neuer PKW und leichter Nutzfahrzeuge auf 45 Prozent im Jahr 2025 sowie auf 75 Prozent im Jahr 2030 auszuweiten;

• sich auf der EU-Ebene für ambitionierte CO2-Reduktionsvorgaben für die Neuwagenflotten schwerer Nutzfahrzeuge und LKW um eine Reduktion von 20 Prozent bis 2025 und 35 Prozent bis 2030 einzusetzen;
• alle Subventionen für klimaschädliche Kraftstoffe im Verkehrssektor, insbesondere die niedrigeren Energiesteuern bei Diesel und die Steuerbefreiung bei Kerosin, schrittweise abzuschaffen;

 

iii) im Gebäudesektor

 

• ein Maßnahmenpaket „Faire Wärme“ aufzulegen, welches insgesamt 7 Mrd. Euro jährlich für erneuerbare Wärme und Energieeinsparung bereitstellt, um die energetische Gebäudesanierung zu beschleunigen, die energetische Modernisierung ganzer Quartiere zu ermöglichen und klimafreundliches Wohnen auch für Menschen mit geringen Einkommen bezahlbar zu halten;

• ein Förderprogramm zur energetischen Sanierung kommunaler Liegenschaften in Höhe von jährlich mindestens 100 Mio. Euro aufzulegen, damit die Kommunen mit gutem Beispiel vorangehen können;

• die Förderung fossiler Heizungen sofort zu beenden;

• das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz auf den Gebäudebestand auszuweiten und das Marktanreizprogramm für erneuerbare Wärme aufzustocken;

• den Steuerbonus für die energetische Sanierung von Wohngebäuden für Selbstnutzerinnen und Selbstnutzer endlich zu beschließen;

• neue Ölheizungen in Neubau und Bestandsbau spätestens ab dem Jahr 2021 nicht mehr einzubauen;

• ein Gebäudeenergiegesetz vorzulegen, das ambitionierte ordnungsrechtliche Vorgaben macht, um den Energiebedarf und den Treibhausgasausstoß von Neubauten und Bestandsgebäuden so zu begrenzen, dass ein klimaneutraler Gebäudebestand bis 2040 erreicht wird;

 

iv) im Sektor Landwirtschaft

 

• die ökologische Landwirtschaft und den ökologischen Waldumbau auszuweiten und endlich die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt umzusetzen, insbesondere Dauergrünland zu erhalten und Wald- und Moorschutzmaßnahmen zu intensivieren (u. a. die Herausnahme von 10 Prozent der Waldflächen aus der forstwirtschaftlichen Nutzung), damit wertvolle Kohlenstoffspeicher erhalten und ausgebaut werden;

• dafür auch Maßnahmen zu ergreifen, die den Humusgehalt erhöhen bzw. den Humusaufbau und ein vielfältiges Bodenleben fördern (wie Mischkulturen, Bodendeckung und Fruchtfolgen sowie Minderung des Einsatzes von chemisch-synthetischen Mineraldüngern und Pestizide) und bei der künftigen Ausgestaltung der Agrarförderung, v. a. im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik, klimafreundliche Landbewirtschaftung zur Bedingung zu machen;

• tiergerechte Stallbauvorhaben und Haltungsbedingungen zu fördern und damit Schritt für Schritt die industrielle Massentierhaltung zu beenden;

• die Düngeverordnung im Sinne des Klima-, Natur- und Wasserschutzes zu verbessern, damit zuallererst die massiven Stickstoffüberschüsse gesenkt werden;

 

v) im Finanzsektor eine Wende anzustoßen durch

 

• die Einführung von Nachhaltigkeit neben Liquidität, Stabilität und Rendite als gleichberechtigtem Anlagekriterium in der Kapitalanlagepolitik des Bundes;
• eine Divestment-Strategie, die direkte und indirekte Investitionen in die fossile Energiewirtschaft, wie Braun- und Steinkohle, Erdgas- und Erdölförderprojekte beendet;

• die Verpflichtung der Unternehmen zu einer Dekarbonisierungsstrategie, damit potenzielle Anleger und Anlegerinnen über CO2-Ausstoß und Klimarisiken in Kenntnis gesetzt werden;

• die Umsetzung der TCFD-Empfehlungen; • die Beendigung der Finanzierung internationaler fossiler Projekte im Energiebereich sowie im Ressourcenabbau durch die staatseigene KfWBank und ihre Töchter sowie Exportkreditgarantien in Investitionsgarantien und ungebundene Finanzkredite in diesem Bereich und Deutschlands Einfluss in multilateralen Entwicklungsbanken entsprechend auszurichten; • den konsequenten Abbau umwelt- und klimaschädlicher Subventionen im Bundeshaushalt.

 

Berlin, den 27. November 2018
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

 

 

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