Transparenz

Einkünfte aus dem Abgeordnetenmandat

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sollen gemäß Grundgesetz Artikel 48 Absatz 3 in die Lage versetzt werden, unabhängig ihre Aufgaben zu erfüllen. Daher bekommen sie eine finanzielle Entschädigung (Diät), die sie entsprechend einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes selbst festlegen müssen.

Derzeit beträgt die monatliche Abgeordnetenentschädigung brutto 11.833,47 Euro (Stand: Juli 2025). Sie ist regulär zu versteuern und wird jährlich zum 1. Juli angepasst. Die Anpassung orientiert sich an der durchschnittlichen Lohnentwicklung in Deutschland (Nominallohnindex).

Weihnachts- und Urlaubsgeld erhalten Mitglieder des Deutschen Bundestages nicht und Werbungskosten können bei der Steuererklärung nicht geltend gemacht werden.

Als Altersentschädigung erhalten Bundestagsabgeordnete für jedes Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung bis zu einer Höchstgrenze von 65 Prozent der Abgeordnetenentschädigung. Das Eintrittsalter für die Altersentschädigung ist das gleiche wie das der gesetzlichen Rentenversicherung und wird aktuell stufenweise vom 65 auf 67 Jahre erhöht. Die Altersentschädigung muss voll versteuert werden.

Weitere Infos zur Abgeordnetenentschädigung gibt es hier.

Amtsausstattung

Zusätzlich zur Abgeordnetenentschädigung erhalten Bundestagsabgeordnete eine monatliche steuerfreie Aufwandspauschale als Teil der Amtsausstattung. Davon müssen alle Ausgaben bezahlt werden, die zur Ausübung des Mandates anfallen: zweiter Wohnsitz in Berlin, Miete Wahlkreisbüro, Büromaterial im Wahlkreis, weitere Kosten der Wahlkreisbetreuung. Derzeit beträgt diese monatliche Pauschale 5.349,58 Euro (Stand: Juli 2025). Sie wird jährlich zum 1. Januar an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst.

Reisen unternehme ich wann immer möglich mit der Bahn. Für Reisen im Bundesgebiet stellt der Bundestag den Bundestagsabgeordneten kostenfrei eine Netzkarte der 1. Klasse zur Verfügung.

Einkünfte aus Kreistagsmandat

Für meine Tätigkeit als Kreisrätin im Kreistag Forchheim erhalte ich Entschädigungsleistungen (Sitzungsgeld für Kreistags- und Fraktionssitzungen). Im Jahr 2020 waren das 949,50 Euro.

Sonstige Einkünfte

Weitere Einkünfte habe ich nicht.

Abführungen

Als Mandatsträgerin zahle ich 19 Prozent von meiner Brutto-Abgeordnetenentschädigung an meine Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.