Regierung lässt Länderbeteiligung bei Kohleausstieg offen

Finanztreff.de

BERLIN (Dow Jones)Die Bundesregierung will sich nicht festlegen, ob sie den geplanten Entwurf für ein Kohleausstiegsgesetz auch den Ländern zur Billigung vorlegen wird. Auf die Frage von Dow Jones Newswires, ob für das Gesetz die Zustimmung des Bundesrats verpflichtend werde, sagte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums, dies müsse „separat“ beantwortet werden. „Der Gesetzentwurf ist noch in Arbeit.“ Das Ministerium arbeite „mit Hochdruck“ an dem Entwurf, der noch vor Jahresende verabschiedet werden soll. Zuvor hatte Regierungssprecher Steffen Seibert betont, dass einige Gesetze aus dem Eckpunktepapier des Klimaschutzprogramms 2030 zustimmungspflichtig seien und andere nicht.

Beim Kohleausstiegsgesetz ist die Frage besonders heikel, da es verknüpft wurde mit den milliardenschweren Strukturhilfen für die Kohleregionen. Das Geld darf erst fließen, wenn auch der Kohleausstieg beschlossen ist, und zwar „am Tag nach der Verkündung“, heißt es im Entwurf für das Strukturstärkungsgesetz. Während Bundesrat und Bundestag bereits über die 40 Milliarden Euro beraten, liegt für den Kohleausstieg noch kein konkreter Plan vor. Das könnte für Unmut sorgen in Ländern, die von den Milliarden-Hilfen weder profitieren, noch über die Details des Kohleausstiegs mitreden können.

Auch die Grünen im Bundestag übten an dem Verfahren Kritik. „Wenn es wirklich so kommt, dass wir im Bundesrat erst den Geldern zum Strukturwandel zustimmen sollen und dann beim Kohleausstiegsgesetz ausgeschlossen werden, bewegt sich die Regierung auf sehr dünnem Eis“, sagte die klimapolitische Sprecherin der Fraktion, Lisa Badum, zu Dow Jones Newswires. Dabei habe die Regierung nach dem „historischen Versagen“ beim Klimapaket jegliches Vertrauen verspielt, erklärte Badum. Der Kohleausstieg müsse fair und gerecht ablaufen und dürfe nicht weggemauschelt werden, „damit die großen Energieversorger noch Reparationen für ihre wertlosen Kohlemeiler einstreichen können“. […]

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