Klimaschutz ins Grundgesetz – Die Anhörung im Innenausschuss

Um dem Klimaschutz eine verbindlichen Status zu verleihen, haben wir Grüne einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorgelegt. Dieser wurde nun in einer öffentlichen Anhörung im Innenausschuss diskutiert.

Die sich verschärfende Klimakrise muss als große nationale Aufgabe auch im Grundgesetz verankert werden. Deutschland verpasst seine Klimaziele und ist weit ab vom Erreichen der Pariser Klimaziele. Klimaschutz im Grundgesetz gibt Klarheit und Planungssicherheit. Wir fordern die Bundesregierung auf, dass sie sich beim Klimaschutz nicht länger aus der Verantwortung zieht.

 

Lisa Badum

 

Klimaschutz ins Grundgesetz

Bei der Änderung des Grundgesetzes handelt es sich um den Artikel 20a, der dahingehend konkretisiert werden soll, dass die internationalen Zielvorgaben des Pariser Klimaabkommens bei der Erfüllung der Schutzpflicht verbindlich sind. Zwar enthält der Artikel 20a des Grundgesetzes bereits jetzt die Pflicht, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen, was auch den Klimaschutz umfasst. Doch die Dringlichkeit des Problems erfordert es, den Klimaschutz grundlegend zu konkretisieren und dies auch auf Ebene der Verfassung selbst festzuhalten.

 

Gegenargumente

In der Expertenanhörung im Innenausschuss meldeten sich auch Gegenstimmen zu Wort. Sie argumentierten, dass die Umsetzung des Gesetzes einer Entparlamentisierung gleichkäme und der Gesetzgeber durch das Staatsziel Umweltschutz bereits zum Klimaschutz verpflichtet sei. Neben der demokratiestaatlichen Problematik nannten die Gegner des Gesetzentwurfes auch, dass ein globales Zwei-Grad Ziel nicht nationalstaatlich runtergebrochen werden und man sich als Einzelstaat lediglich bemühen könne, seinen Anteil beizutragen. Instrumente effektiver Klimaschutzgesetzgebung stünden auch ohne die Änderung des Grundgesetzes bereit.

 

Proargumente

Doch einige Experten unterstützen unseren Entwurf, vor allem auch, weil

das Bundesverfassungsgericht den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen in Artikel 20a bisher nicht gerade hochgehängt hat.

Der Klimaschutz verankert im Grundgesetz hat den Vorteil, dass der Gesetzgeber verpflichtet werden kann, Maßnahmen zum Klimaschutz zu ergreifen. Das ist auch deshalb notwendig, weil der Gesetzgeber von den vorhandenen Instrumenten für den gesetzlichen Klimaschutz noch viel zu wenig (bis gar nicht) Gebrauch macht. Und bisher gibt es noch kein Gesetz, auf das sich Betroffene berufen könnten, um Klimaschutz einzufordern.

 

Auch deshalb halten wir es für notwendig, den verfassungsrechtlich möglichen Schritt zu gehen und Klimaschutz mit der Verankerung im Grundgesetz einen Pflichtcharakter zu verleihen.

 

 

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