Das Gesetz dient der Kohleverlängerung nicht dem Kohleausstieg!

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Wir reden über den Kohleausstieg, während er stattfindet. Die Entwicklungen der Brennstoffmärkte und die sinkenden Großhandelspreise machen die Kohleverstromung mit ihren ohnehin hohen Fixkostenanteil und massiven klimaschädlichen Emissionen nicht nur unrentabel und klimaschädlich, sondern verhindern die Energiewende insgesamt. Und das ist nicht akzeptabel!

Wir müssen den neuen Realitäten ins Gesicht schauen: Nicht allein Covid-19 und die sinkende Stromnachfrage wirken sich auf den Energiesektor aus. Weitreichende Entwicklungen adressieren indirekt oder direkt die Kohleverstromung. Denn Fakt ist: Kohlestrom lohnt sich nicht mehr und die Energieunternehmen der alten Welt werden Zusehens aufgeben. Die Corona-Krise beschleunigt diesen Effekt, der durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien begonnen, durch die steigenden Emissions-Zertifikatpreise fortgesetzt wurde und mit dem sozial-ökologischen Umbau der europäischen Wirtschaft im Rahmen des Green Deals und der geplanten Ambitionserhöhung der Klimaschutzmaßnahmen bis 2030 finalisiert wird.

Das vorliegende Kohleausstiegsgesetz ist ein Kohleverlängerungsgesetz und der öffentlich-rechtliche Vertrag ist eine ökonomische, wie ökologische Geißel kommender Regierung und ganzer Generationen. Dabei ist jetzt die Zeit die sozial-ökologischen Grundlagen zu legen für nachhaltige Klimagerechtigkeit.