Berliner Verwaltungsgericht weist Greenpeace-Klimaklage ab

Welt.de


„Unter großem öffentlichen Interesse hat das Berliner Verwaltungsgericht eine Klimaklage der Umweltschutzorganisation Greenpeace gegen die Bundesregierung abgewiesen. Zur Begründung gab das Gericht am Donnerstag an, die Klage sei unzulässig, weil es den Klägern an der Klagebefugnis fehle. Greenpeace hatte gemeinsam mit drei Ökobauernfamilien aus Brandenburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein geklagt, die ihre Grundrechte wegen einer „verfehlten Klimapolitik“ verletzt sehen. Bereits heute seien die Landwirte von der Erderhitzung betroffen.


Die Kläger wollten erreichen, dass der deutsche CO2-Ausstoß bis 2020 um 40 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 gesenkt wird. Aktuell ist eine Senkung des Ausstoßes auf 32 oder 33 Prozent absehbar, womit die Bundesregierung das ursprüngliche Ziel voraussichtlich frühestens 2023 erreicht.“ […]


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