Kleine Anfrage: Pläne der BREG zur Einführung einer CO2-Bepreisung für Wärme und Verkehr

Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Badum, Dr. Julia Verlinden, Christian Kühn (Tübingen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

 

Vorbemerkung der Fragesteller

 

Der jüngste Sonderbericht des Weltklimarats (IPCC) belegt erneut, dass es jetzt dringender denn je tiefgreifender Veränderungen der politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bedarf, um die zurzeit angesteuerte globale Erd- erhitzung von weit über drei Grad noch zu begegnen, Jedes Zehntel Grad zählt, um die drohenden irreversiblen Dominoeffekte (Kipppunkte) einzudämmen, welche zu einer unkontrollierbaren und selbstverstärkenden Erderhitzung führen.

 

Als G20-Mitglied und Exportweltmeister steht Deutschland in der Verantwortung, die angekündigte Anstrengung der internationalen Dekarbonisierung nun auch mit wirkmächtigen Instrumenten auszugestalten. Auch nach der Festlegung der vierten Handelsphase (2021 bis 2030) des Europäischen Emissionshandels (Emission Trading System, ETS) – als das zentrale Lenkungsinstrument für die Emissionsreduktion im Stromsektor und dadurch auch für Emissionen in der Industrie – sind noch immer viele überschüssige, zu günstige CO2-Zertifikate auf dem Markt. Zugleich werden knapp 60 Prozent der CO2-Emissionen in Deutschland gar nicht im Emissionshandel erfasst.

 

Das betrifft vor allem die Sektoren Wärme und Verkehr, deren Emissionen im Jahr 2017 stagnierten oder sogar wieder anstiegen gegenüber dem Referenzjahr 1990.  Die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Svenja Schulze verkündete in ihrer „Humboldt-Rede“ (am 7. November 2018), dass sie gemeinsam mit ihrem Kabinettskollegen aus dem Bundesministerium der Finanzen – Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz – ein Konzept für die CO2Bepreisung im Bereich Wärme und Verkehr erarbeite (www.bmu.de/rede/ rede-von-svenja-schulze-zur-umweltpolitik-der-bundesregierung-in-der-19- wahlperiode/). Das Bundesfinanzministerium dementierte öffentlich die gemeinsamen Pläne zur Erarbeitung einer Klimaschutzabgabe (www. handelsblatt.com/politik/deutschland/energiewende-keine-neue-co2-abgabe- olaf-scholz-lehnt-forderung-ab/23602080.html).

 

Die die Bundesregierung fragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, den Emissionshandel als Leitinstrument der Klimapolitik weiter zu stärken; zudem will die Bundesregierung auf ein CO2-Bepreisungssystem setzen, das nach Möglichkeit global ausgerichtet ist, jedenfalls aber die G20-Staaten umfasst.

 

1. Wie haben sich bisher die Treibhausgasemissionen im Jahr 2018 in Deutschland gegenüber dem Referenzjahr 1990 entwickelt (bitte nach den einzelnen Sektoren Industrie, Stromerzeugung, Wärme, Landwirtschaft und Verkehr aufschlüsseln)?

 

2. Welche CO2-Bepreisungsmodelle für die Sektoren Wärme und Verkehr (Non-ETS) sind der Bundesregierung bekannt (bitte auflisten)?  a) Was sind jeweils die Vor- und Nachteile aus Sicht der Bundesregierung?  b) Wie beurteilt die Bundesregierung die jeweilige Umsetzbarkeit in Deutschland im Hinblick auf die bestehenden juristischen und politischen Rahmenbedingungen?

 

[…]

 

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