Staatsregierung für mögliche Fahrverbote in bayerischen Städten verantwortlich

Leidtragende sind Bürgerinnen und Bürger

Zum heutigen Urteil des Bundeverwaltungsgerichts Leipzig, demzufolge Fahrverbote nach geltendem Recht grundsätzlich zulässig sind, erklärt Lisa Badum, Sprecherin für Klimapolitik von Bündnis 90/Die Grünen und Bundestagsabgeordnete aus Franken

Die heutige Klärung des Bundesverwaltungsgerichts, das Kommunen als letztes Mittel zur Luftreinhaltung auch Fahrverbote verhängen können, hat auch Folgen für Städte in Bayern und Franken. Das ist die Quittung für jahrelange Ignoranz.

Denn schon vor  sieben Jahren wurde die Bayerische Staatsregierung zum ersten Mal dazu verurteilt,  Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte für Luftschadstoffe in ihre Luftreinhaltepläne  aufzunehmen. Seither weigert sie sich, diese gerichtlichen Vorgaben umzusetzen. Die Bayerischen Verwaltungsgerichte haben daher mittlerweile sogar  Zwangsgelder gegen das Land Bayern verhängt, um die Staatsregierung zu einem rechtmäßigen Verhalten zu bewegen. Auch das führte nicht dazu, dass diese ihrer Pflicht zur Einhaltung des Bundesrechts nachkam. Ende Januar sah sich das Verwaltungsgericht München daher erneut gezwungen, Zwangsgelder zu verhängen.

Ausgerechnet beim Gesundheitsschutz ignoriert die Staatsregierung vorsätzlich ihre Bindung an Recht und Gesetz. Die Bayerischen Gerichte haben mehrfach und deutlich festgestellt, dass das Grundrecht der Anwohner auf den Schutz ihrer Gesundheit an hoch schadstoffbelasteten Straßenabschnitten seit Jahren gravierend beeinträchtigt wird. Dabei hätte gerade CSU-Minister Dobrindt auf Bundesebene mittels einer verpflichtenden Nachrüstung für Autos und der Abschaffung umweltschädlicher Subventionen seiner Verantwortung nachkommen können.

Nun hat das Bundesverwaltungsgericht zudem klar entschieden, dass Fahrverbote als Mittel von schadstoffbelasteten Kommunen grundsätzlich zulässig sind. Eine drastische Klarstellung, die jedoch gerade mit Blick Bayern notwendig geworden ist, weil die Staatsregierung den gesetzlichen Vorgaben der Luftreinhaltung bisher in keiner Weise nachkam. Nun  bekommen  die  Kommunen den Schwarzen Peter zugeschoben Sie müssen vor Ort das ausputzen, was sich Staats- und Bundesregierung geweigert haben zu regeln.

 

Die Leidtragenden der Politik der Staatsregierung sind am Ende die Bürgerinnen und Bürger. Abgesehen davon ist es an der Zeit, dass die Bundesregierung jetzt wenigstens den rechtmäßigen Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes durch die Staatsregierung eng und gründlich kontrolliert. Bei einer fortdauernden Missachtung des Luftreinhalterechts ist auch die Entsendung eines Bundesbeauftragten zu den zuständigen Landesministerien zu erwägen, um den Schutz der Gesundheit der bayerischen Bürgerinnen und Bürger gewährleisten zu können.