Frauen und Kinder brauchen mehr Schutz

Durch die Ausgangsbeschränkung entstehen für uns alle neue Umstände. Jede und jeder findet sich in einer Rolle wieder, viele stehen zwischen Homeoffice und Familie, Einsamkeit und soziale Isolierung hinterlassen ihre Spuren. Und gerade jetzt ist auch häusliche Gewalt ein Thema. Gerade für Kinder und Frauen aus schwierig Verhältnissen verschärft sich die Situation mit der Ausgangsbeschränkung und Kontaktsperre.

Schon vor Corona sind die Statistiken erschreckend. Jeden dritten Tag wird eine Frau in Deutschland von ihrem Partner oder Expartner getötet. 82 Prozent der Opfer häuslicher Gewalt sind Frauen. Sie werden verprügelt, angebrüllt und psychisch terrorisiert. Und die Isolation durch die Corona-Krise wird diese grausigen Statistiken nur weiter nach oben treiben.

Zurecht schlagen deshalb Frauenhäuser und entsprechende Beratungsstellen Alarm. Alle rechnen mit einem drastischen Anstieg der Übergriffe gegen Frauen im häuslichen Umfeld. Dass Frauenhäuser schon in der Vergangenheit konstant unterbesetzt sind, ist ein weiterer kritischer Punkt. Dabei sind die Frauenhäuser jetzt wichtiger denn je und brauchen politische Unterstützung, besonders sie müssen von Rettungsschirmen und finanziellen Hilfen profitieren.

Eva Lettenbauer, unsere Grüne Parteivorsitzende, fordert deshalb zurecht eineschnelle Aufstellung eines Notfallplans und Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel. „Der Freistaat darf bei der Frage der Finanzierung die Kommunen nicht im Regen stehen lassen“, erklärt sie. „Wir dürfen hier nicht an der falschen Stelle sparen und müssen Frauen wirksam vor Gewalt schützen.“  

Auf Nachfrage beim Jugendamt Forchheim wird mir eine ähnliche gefährdende Situation auch bei Kindern bestätigt. Auch sie rechnen in naher Zukunft mit steigenden Zahlen gefährdeter Kinder. Denn einer der Hauptgründe, weshalb sich das Jugendamt in vielen Fällen einschalten muss, ist die Überforderung und mangelnde Erziehungskompetenz der Eltern. Eine Tatsache, die durch die Verlagerung des Schulalltags in das häusliche und familiäre Umfeld, nur weiter belastet wird. Zur Sicherung des Kindeswohls dürfen Jugendämter nach wie vor Kinder auch von nicht-systemrelevanten Kindern die Betreuung in Kindertagespflegestellen, Heilpädagogischen Tagestätten und Kindertageseinrichtungen anordnen, wenn es erforderlich ist. Für Schulkinder gilt diese Regel allerdings nicht. Hier muss dringend nachgebessert und die Regel auf Grundschulkinder ausgeweitet werden.