Ausnahme von der Schuldenbremse und Sondervermögen – Persönliche Erklärung zur Änderung des Grundgesetzes

Ich werde folgenden Änderungen des Grundgesetzes zustimmen, die Mehrausgaben in den Bereichen Sicherheit und Klimaschutz ermöglichen:

a. Künftig sollen im Bundeshaushalt Sicherheitsausgaben über einem Prozent der Wirtschaftsleistung nicht mehr unter die Verschuldungsregeln des Grundgesetzes fallen.

b. Es wird ein Sondervermögen für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 von 500 Milliarden Euro eingerichtet. Aus dem Sondervermögen werden 100 Milliarden Euro dem Klima- und Transformationsfonds zugeführt.

Der ursprüngliche Gesetzesentwurf von CDU/CSU und SPD wurde durch Bündnis90/DIE GRÜNEN in den Verhandlungen wesentlich verbessert.

1. Zum zügigen Verfahren der parlamentarischen Beratungen

Die bündnisgrüne Bundestagsfraktion macht sich dieses Verfahren nicht zu Eigen und hatdieses von Anfang an kritisiert. Dennoch sind mehrere Eilanträge vor dem Bundesverfassungsgericht zu dieser Frage abgewiesen worden. Originalzitat des Bundesverfassungsgerichts: „Der Senat wies in seiner Entscheidung, ebenso wie viele Expertinnen und Experten im Vorfeld, auf Art. 39 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) hin. Der besagt, die Wahlperiode des ‚alten‘ Bundestags „endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestags“. Daraus schloss das Gericht: „Dem 20. Deutschen Bundestag fehlt es nicht an verfassungsrechtlicher Legitimation.“ Der alte Bundestag sei in seinen Handlungsmöglichkeiten nicht beschränkt.“

Unbestritten wäre ein Verfahren mit mehr Zeit besser gewesen. Wir Grünen standen hierfür seit dem Ende der Ampelkoalition bereit und haben SPD und CDU/CSU das Angebot gemacht, gemeinsam Mehrausgaben zu beschließen. Die Union hat sich aus wahltaktischen Gründen dafür entschieden, dieses Angebot nicht anzunehmen und bis zur Bundestagswahl die offensichtlichen Herausforderungen nicht anzugehen. Nun haben wir die Situation, dass die zukünftige Fraktion Die Linke mehrfach deutlich gemacht hat, dass sie höhere Sicherheitsausgaben nicht mittragen wird. Somit wäre eine Mehrheit im Deutschen Bundestag für die Grundgesetzänderung nach der Neukonstituierung des Bundestages mehr als fraglich und auch eine Einigung auf ein gemeinsames Klima- und Infrastrukturpaket könnte nicht garantiert werden. Doch im Klimaschutz zählt jeder Tag und jede Maßnahme.

2. Zum Inhalt der Gesetzesänderung

Als Bündnisgrüne fordern wir seit vielen Jahren sowohl mehr Budget für einen erweiterten Sicherheitsbegriff als auch ein Klima-Sondervermögen. Der erweiterte Sicherheitsbegriff umfasst u.a. auch Cybersicherheit sowie Zivil- und Katastrophenschutz im Land. Exakt diese Forderungen haben B90/Die Grünen bereits 2022 bei der Beratung für ein Sondervermögen Bundeswehr erhoben. Denn wir sehen, dass auch die zunehmenden Unwetterereignisse durch die Klimakrise wahrscheinlicher werden, was insbesondere THW und Feuerwehr fordert – sei es bei Waldbränden oder Starkregen. Die äußere Sicherheit ist spätestens seit 2022 bedroht wie seit Jahrzehnten nicht. Seit dem Amtsantritt von Donald Trump ist die Zukunft der NATO fragwürdig. Die EU muss sich für alle Eventualitäten und unabhängig von den USA aufstellen, wenn sie für die Sicherheit ihrer Bürgerinnen und Bürger sorgen will.

Ein Sondervermögen von 100 Milliarden Euro oder im vorliegenden Fall der Abführung eines Teils des Sondervermögens von Infrastruktur und Klimaschutz in Höhe von 100 Milliarden Euro in den Klima- und Transformationsfonds wurde immer wieder von uns Grünen gefordert. Besonders begrüße ich, dass mit der Formulierung „Der Bund kann ein Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 mit einem Volumen von bis zu 500 Milliarden Euro errichten“ erstmalig das Jahr 2045 in Zusammenhang mit Klimaneutralität und der Zweckbindung des Sondervermögens im Grundgesetz erwähnt ist.

Die Mittel im Klima- und Transformationsfonds dürfen laut KTF-Gesetz nur für Maßnahmen verwendet werden, die der Erreichung der Klimaneutralität dienen. Aktuell werden aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) u.a. die Fördermittel für den Heizungstausch, Wärmenetze in den Kommunen, Energiespeicher, Energieeffizienz, Klimaschutzverträge für Dekarbonisierung der Industrie sowie die nationale Wasserstrategie bestritten. Die so wichtige Finanzierung des Ausbaus der Erneuerbaren Energie in Deutschland wird, wie von der vorigen Bundesregierung entschieden, im Kernhaushalt verbleiben. Damit bleibt im KTF genügend Spielraum.

Insbesondere für Franken und Bayern ist es mir ein Anliegen, dass die Energiewende, insbesondere der Windkraftausbau weitergeht sowie dass die Kommunen bei der kommunalen Wärmeplanung und die Privatpersonen beim Heizungstausch unterstützt werden. Das Deutschlandticket muss weiter finanziert werden. Das Klimageld muss eingeführt werden.

Für diese beiden Themen, insbesondere für mehr Investitionen in Klimaschutz, haben wir Bündnisgrüne und habe ich persönlich die letzten Jahre gekämpft und zuletzt Bundestagswahlkampf gemacht. Daher sehe ich es als Auftrag meiner Wählerinnen und Wähler, dieses jetzt auch zu ermöglichen.

Klimaschutz ist Verfassungsauftrag für alle Parteien

Das gültige Klimaschutzgesetz – verabschiedet von der damals Großen Koalition 2019 und verändert von eben dieser Koalition 2021 – sieht vor, dass Deutschland 2045 klimaneutral ist. Wenn bei Verkehr und Gebäuden der jetzige Pfad fortgeschrieben wird, kann dieses Ziel nicht erreicht werden. Die voraussichtlich kommende Koalition aus CDU/CSU und SPD hat die gesetzliche Pflicht (in Verbindung mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den Klimaschutz im Lichte von Art. 2 Grundgesetz ausgelegt hat), sowohl den Boom der Erneuerbaren, den Robert Habeck ermöglicht hat, fortzuführen, als auch die Wärmewende weiterzudrehen, als auch die Verkehrswende weiter anzuschieben. Erstmalig steht nun dank der grünen Verhandlungsführung in Verbindung mit dem Sondervermögen die Jahreszahl 2045 in Verbindung mit Klimaneutralität im Grundgesetz. Wir erwarten auch, dass die Gelder für Infrastruktur sinnstiftend und zuallererst für die Sanierung von Schienen, für Schienenreaktivierung, für Schienenelektrifizierungen sowie für die Sanierung von Brücken und maroder Straßen verwendet werden. 

Fazit

Ich werde den Grundgesetzänderungen zustimmen, weil

  1. Das Paket durch die grüne Verhandlungsführung wesentlich verbessert wurde
  2. Die am ursprünglichen Gesetzesentwurf vorgenommenen Änderungen langjährige Überzeugungen meiner politischen Arbeit und der meiner Partei widerspiegeln
  3. In einem Entschließungsantrag niedergelegt ist, dass weiterhin eine grundsätzliche Reform der Schuldenbremse angestrebt und eine Expertenkommission hierzu eingesetzt wird.

Lisa Badum

Berlin, 18.03.25