Bund investiert vier Milliarden Euro in frühkindliche Bildung

Am 10.10.2024 hat der Deutsche Bundestag das weiterentwickelte Kitaqualitätsgesetz beschlossen. Dazu erklärt Lisa Badum, grüne Bundestagsabgeordnete für Oberfranken:

„Mit dem neuen KiTa-Qualitätsgesetz lösen wir ein zentrales Versprechen des Koalitionsvertrags ein. Wir investieren weiter in die frühkindliche Bildung und damit auch in die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie in das Rückgrat unserer Wirtschaft. Verlässliche und qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung stärkt die Chancengerechtigkeit für unsere Kleinsten, Verlässlichkeit für Familien und Planbarkeit in Unternehmen. Jeder Euro, den wir heute in unsere Kleinsten investieren, zahlt sich um ein Vierfaches aus. Mit diesem Beschluss unterstützen wir auch viele Kinder und Familien in Oberfranken und entlasten Fach- und Arbeitskräfte in unseren Kitas. Trotz der angespannten Haushaltslage investiert der Bund 2025 und 2026 vier Milliarden Euro zur Unterstützung der Länder. Familienministerin Lisa Paus hat hier einen wichtigen Erfolg erzielt.

Mit dem weiterentwickelten Kitaqualitätsgesetz werden Kitaleitungen entlastet, Erzieherinnen und Erzieher können sich endlich auf ihre pädagogische Arbeit konzentrieren und die Fachkräftegewinnung wird gezielt gefördert. Mit dem Gesetz bereiten wir zudem bundesweite Qualitätsstandards vor. 

Eine entscheidende Weiterentwicklung im Gesetz ist der hundertprozentige Fokus auf Qualität. Damit kommt ganz konkret mehr Geld in der Fachkräftegewinnung, dem Fachkraft-Kind-Schlüssel und der sprachlichen Bildung an. Im parlamentarischen Verfahren haben wir weitere Verbesserungen am Gesetzentwurf vorgenommen: Wir haben dem Schwerpunkt Fachkräftegewinnung zwei weitere Schwerpunkte hinzugefügt: die sprachliche Bildung und die Fachkraft-Kind-Relation. Das ist richtig und wichtig. Gerade mit Letzterem ermöglichen wir, dass die Länder konkret gegen hohe Ausfallzeiten vorgehen können. 

Als Bündnisgrüne setzen wir uns weiter für drei Dinge ein: sowohl höhere als auch längerfristige Investitionen in die frühkindliche Bildung sowie bundeseinheitliche Qualitätsstandards. Alle Kinder haben das Recht auf eine gute frühkindliche Bildung, die den Grundstein für ihren weiteren Bildungsweg und ihre Zukunft legt.“


Hintergrund:

Inhalt:

Seit 2019 unterstützt der Bund die Länder mit dem KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) dabei, die Qualität in Kitas und in der Kindertagespflege sowie die Teilhabe an der frühkindlichen Bildung zu verbessern. Die Länder können dazu bislang Maßnahmen aus zehn qualitativen Handlungsfeldern ergreifen und die Eltern bei den Kostenbeiträgen entlasten. 

Zentrale Änderungen des weiterentwickelten 3. Kitaqualitätsgesetzes gegenüber dem 2. Kitaqualitätsgesetz:

Künftig soll der Fokus des Gesetzes ausschließlich auf sieben Handlungsfelder gelegt werden, die für die Qualität von besonderer Bedeutung sind. In diesen Handlungsfeldern werden perspektivisch bundesweite Qualitätsstandards angestrebt: 

  • Bedarfsgerechtes Angebot
  • Fachkraft-Kind-Schlüssel
  • Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte
  • Stärkung der Leitung
  • Förderung einer bedarfsgerechten, ausgewogenen und nachhaltigen Verpflegung und ausreichender Bewegung
  • Förderung der sprachlichen Bildung
  • Stärkung der Kindertagespflege

→ Die übrigen drei der bisherigen Handlungsfelder (räumliche Gestaltung, Verbesserung der Steuerung des Systems und Bewältigung inhaltlicher Herausforderungen) sowie die Möglichkeit, die Bundesmittel für Maßnahmen zur Beitragsentlastung zu verwenden, entfallen künftig. 

→ Um den Ländern Zeit zur Umsteuerung zu geben, können alle Maßnahmen, die die Länder bis Ende 2024 in den Verträgen mit dem Bund vereinbart haben, noch für eine Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2025 fortgeführt werden. Die Länder können danach weiterhin eigene Maßnahmen in den übrigen Handlungsfeldern und zur Beitragsentlastung ergreifen. 

→ Eine wesentliche Voraussetzung für gute Qualität frühkindlicher Bildungs- und Betreuungsangebote sind qualifizierte Fachkräfte. Daher wird im Gesetz die Vorgabe ergänzt, dass die Länder im Rahmen des KiQuTG künftig immer mindestens eine Maßnahme zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften ergreifen müssen. 

→ Zum Ausgleich für Mehrbelastungen wird der Bund die Länder 2025 und 2026 mit insgesamt rund vier Mrd. Euro unterstützen