Energiesammelgesetz: Kein Fortschritt für den Klimaschutz

Anfang November hat die Bundesregierung nach Monaten der Diskussion den Gesetzentwurf zum sog. Energiesammelgesetz beschlossen. Darin sind Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplung-Gesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zusammengefasst. Eigentlich sollte der zusätzliche Ausbau von Wind- und Solarenergie schon im Juli auf den Weg gebracht werden. Damals sprach die Regierungskoalition noch von einem 100-Tage-Gesetz. Aus den 100 Tagen sind inzwischen 240 geworden. Am 9. November wurde der Gesetzentwurf im Bundestag eingebracht und das parlamentarische Beratungsverfahren eröffnet. Die Regierungskoalition beabsichtigt, das Gesetz bis zum 14. Dezember zu beschließen.
 
Aus grüner Sicht kommt das Gesetz nicht nur viel zu spät, es bringt die Energiewende auch nicht wirksam voran. Im Gegenteil, das Gesetz schadet Klimaschutz und Energiewende sogar. Unsere Grüne Bundestagsfraktion wird die Beratungen über den Gesetzesentwurf im Bundestag daher intensiv begleiten und sich für Verbesserungen einsetzen. Ein weiterer Ausbau der Erneuerbaren Energien und die Beschleunigung der Energiewende sind unabdingbar, denn nur dadurch können die Pariser Klimaschutzziele erreicht und die Klimaerhitzung deutlich unter zwei Grad gehalten werden.
 
Dieser Gesetzentwurf bringt die Energiewende keinen Schritt voran, im Gegenteil verursachen die Unklarheiten und möglichen Verschlechterungen beim Windenergieausbau, die drastische Kürzung der Vergütung bei der Photovoltaik und das Schweigen zu den Ausbaupfaden bis 2030 eine massive Verunsicherung. Das ohnehin unzureichende Ziel der Bundesregierung von 65 Prozent Ökostrom bis 2030 rückt damit in weite Ferne.
 
Eine angekündigte Arbeitsgruppe für Windenergie an Land soll all die Konflikte bearbeiten, die in den letzten Monaten zur Verzögerung des Gesetzentwurfes geführt haben. Es besteht aber kaum Hoffnung auf Verbesserungen der Rahmenbedingungen durch diese Arbeitsgruppe. Im Gegenteil ist zu befürchten, dass etwaige Ergebnisse, wie z.B. eine große pauschale Abstandsregelung zur Wohnbebauung, die Streichung der Privilegierung von Windenergieanlagen im Außenbereich im Baugesetzbuch oder Veränderung der Planungsverfahren den weiteren Ausbau der Windenergie massiv erschweren werden und das Ziel der Bundesregierung von 65 Prozent Ökostromanteil bis 2030, unmöglich machen.
 
Die von der Bundesregierung vorgesehene starke Senkung der Einspeisevergütung für Photovoltaik-Dachanlagen zwischen 40 und 750 kWp halten wir für weit übertrieben. Der Ausbau der Photovoltaik hat sich gerade nach Jahren der Krise wieder etwas stabilisiert und schon versucht die Regierung ihn wieder zu bremsen. Die Finanzierungskosten von mittleren und größeren Anlagen sind sehr unterschiedlich. Eine Vergütung, die für eine 700 kWp Anlage ausreicht, kann für eine 100 kWp Anlage ohne Eigenverbrauch viel zu wenig sein. Daher brauchen wir eine Unterscheidung bei der Vergütung. Die vorgesehene extreme Kürzung trifft jedoch das ganze Segment und bremst den Solarausbau massiv ab.
 
Die geplanten Kürzungen bei der Photovoltaik führen automatisch zu einer Senkung des Mieterstromzuschlags und damit zum Aus einer großen Zahl von Mieterstromprojekten. Um die Energiewende in die Städte zu tragen, ist jedoch im Gegenteil eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Mieterstrom notwendig. Dann wären Mieterstromprojekte nicht nur auf wenigen Neubauten möglich, sondern könnten endlich überall zum Einsatz kommen und auch die Menschen in der Stadt könnten direkter an der Energiewende teilhaben.
 
Wir als grüne Bundestagsfraktion werden uns weiterhin dafür einsetzen, gute und effiziente Rahmenbedingungen für den Ausbau der Photovoltaik zu schaffen.