Rechtsstaat

Ich bin Verfassungspatriotin.

Wenn der zweite Weltkrieg irgendetwas Gutes gehabt hat, dann das Grundgesetz, das als Reaktion auf diese Gräuel die Würde des Menschen ganz an seinen Anfang stellt. Leider ist es im Lauf der Jahrzehnte immer mehr ausgehöhlt und verdreht worden.

Das beginnt mit Art. 16, dem Recht auf Asyl. Faktisch ist dieses nicht mehr vorhanden. In der EU hat man sich auf die Drittstaatenregelung verständigt. Asyl kann nur im Erstaufnahmeland beantragt werden. Das bedeutet die Abschiebung der Verantwortung an Griechenland, Italien und Spanien.

Ein weiterer Eiertanz wird um den Afghanistan-Einsatz veranstaltet. Es handelt sich nicht um einen Verteidigungsfall gemäß Art. 115a, denn ein solcher wurde vom Bundestag nicht festgestellt. Auch logisch würde die "Verteidigung unseres Landes am Hindukusch" wohl kaum dem GG standhalten. Wir befinden uns also nicht im Krieg, sondern wir nehmen nur unsere Verpflichtungen als Teil des Bündnisses NATO wahr. Die Organisation der BRD in Bündnissen ist laut Art. 24 durchaus vorgesehen. Faktisch sagen uns Bundeswehrsoldaten aber, dass sie sich durchaus in einem nicht-staatlichen bewaffneten Konflikt befinden. Also wie weit reichen unsere Bündnispflichten?

Das Bundesverfassungsgericht stellte 1994 in einem Urteil fest, dass auch Truppeneinsätze der Bundeswehr außerhalb des NATO-Gebiets, also dem euro-atlantischem Bereich vom GG gedeckt sind. Die Linke wollte es 2007 noch einmal wissen und klagte gegen den Einsatz von Tornados in Afghanistan zu Friedenszeiten. Juristisch gesehen befinden wir uns ja wie gesagt, nicht im Krieg. Das BVerfG hielt den Einsatz von Tornados 'im Frieden" für rechtmäßig und bestätigte noch einmal dass auch Einsätze außerhalb vom NATO-Gebiet möglich sind. Aber ist Art. 87, Abs. 2: "Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt" wirklich Rechnung getragen?In jedem Fall winkt der Bundestag das Mandat jedes Mal durch ohne sich um eine wirkliche rechtliche Klärung zu kümmern. 

Aber auch innenpolitisch ist nicht alles eitel Sonnenschein. Artikel 13, die Unverletzlichkeit der Wohnung ist mit Einführung des Großen Lauschangriffs erheblich geschwächt worden. Nun ist auch das Abhören im Schlafzimmer möglich. Die bayerische Staatsregierung wollte das Demonstrationsrecht durch seltsame Auflagen knebeln: Grundsätzlich sollten Übersichtsaufnahmen von Teilnehmenden vorgenommen und diese womöglich noch gespeichert werden. Jede Versammlung ab zwei Personen sollte anmeldungspflichtig sein. Wer der Demonstration ein "einschüchterndes Erscheinungsbild" verleiht, sollte zum Bußgeld herangezogen werden können. Die Schwarzen wurden durch Karlsruhe gestoppt. Aber auch anderswo stört man sich am Recht auf friedlichen Protest. Zum G8-Gipfel in Heiligendamm wurden Tornado-Kampfjets zur Überwachung eingesetzt, was als Instrument der Polizei eigentlich unzulässig ist. 1000 DemonstrantInnen wurden unter unmenschlichen Bedingungen in Gefangenensammelstellen festgehalten. Das brutale Vorgehen gegen Protestierende bei Stuttgart 21 ist bekannt. Mit Wasserwerfern wurde selbst das Einbüßen von Augenlicht ins Kauf genommen.

Das zeigt: Unsere Rechte können auf dem Papier noch so toll sein, wir müssen sie trotzdem immer wachsam einfordern. Die USA haben ein SWIFT-Abkommen mit der EU geschlossen, das ihnen weitreichende Übersicht über unsere Kontodaten gibt. Den Nacktscanner, den Schäuble gern gehabt hätte, haben sie schon eingeführt. Die Vorratsdatenspeicherung, also die sechsmonatige Speicherung unserer sämtlichen Telekommunikationsdaten wurde vom BVerfG im März 2010 gekippt, die Regierung bastelt aber an einem neuen Gesetz. In was für einem Land leben wir, in dem das Verfassungsgericht beinahe stündlich einschreiten muss, um die Verletzung elementarer BürgerInnenrechte zu verhindern? Die Politik muss so bedrängt werden, dass sie ihre ständigen Versuche, uns in unserer Freiheit einzuschränken, einstellt.